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Eintragung von Konversionen

Verwaltungsverordnung

in: KA 121 (1978) 53, Nr. 92

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Zur Dokumentation der Konversionen wird angeordnet: Alle Konversionen sind im Taufbuch einzutragen. Dabei gilt folgende Regelung:
  1. Die Konversion ist mit laufender Nummer einzutragen, wenn die Taufe bei der Konversion absolut gespendet worden ist.
  2. Die Konversion ist ohne Nummer einzutragen, wenn die frühere Taufe als gültig festgestellt worden ist.
  3. Die Konversion ist ferner ohne Nummer einzutragen, wenn die Gültigkeit der früheren Taufe nicht eindeutig festgestellt werden konnte und der Konvertit bei seinem Eintritt in die katholische Kirche bedingungsweise getauft worden ist.
Außerdem sollte in jedem Pfarramt bzw. Pfarrvikarieamt ein Konvertitenverzeichnis vorhanden sein, in welchem die Konversionen im Zusammenhang aufgeführt werden.