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Eheschließungsassistenz an Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X.

Hinweis

in: KA 160 (2017) 97, Nr. 87

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In Abstimmung mit dem Kardinalpräfekten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 19./20. Juni 2017 beschlossen:
 
Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen, dass der Bitte Rechnung getragen wird und ein Priester gemäß den Leitlinien zum Motuproprio Summorum Pontificum von 2007 beauftragt wird. Die Ehevorbereitung, die Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls und die Registrierung der Trauung erfolgen gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen. Die Erteilung der Befugnis zur Eheschließung an Priester, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, ist nicht vorgesehen.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Sekretariat Kirchenrecht (05251/125-1924, oder -1239 oder -1258; E-Mail: sekretariat-kirchenrecht@erzbistumpaderborn.de).