.
Rituale „Die Feier der Trauung“
Hinweis
in: KA 137 (1994) 66, Nr. 97; vgl. KA 135 (1992) 79-80, Nr. 93
#Die von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet“ erarbeitete und 1992 approbierte 2. Auflage der „Feier der Trauung in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebiets“ ist laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz (21.9.1993) vom 1.3.1994 an für den liturgischen Gebrauch allein zulässig.
Für die Trauung konfessionsverschiedener Paare unter Mitwirkung der Geistlichen beider Konfessionen bleibt aber bis auf weiteres das von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebene Ritusbuch „Gemeinsame kirchliche Trauung“ mit der darin vorgesehenen Verteilung der Texte verbindlich.