.

Zulassung von Mädchen zum Ministrantendienst

Dekret vom 28. November 1994

in: KA 137 (1994) 137, Nr. 178

#
Durch das Schreiben der Päpstlichen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente vom 15. März 1994 (veröffentlicht in der Acta Apostolicae Sedis, Nr. 6 vom 6. Juni 1994) wurde die Zulassung von Mädchen zum Ministrantendienst in das Ermessen der Ortsbischöfe gestellt. Die vorgesehene Absprache innerhalb der jeweiligen Bischofskonferenz ist für die deutschen Bischöfe am 25. April 1994 erfolgt.
Hiermit bestätige ich die Erlaubnis, dass im Bereich der Erzdiözese Paderborn auch Mädchen als Ministrantinnen bei der Feier der Liturgie mitwirken können. Ich danke den Jungen und Mädchen, die diesen wichtigen Dienst in den Pfarrgemeinden übernehmen und in Treue ausüben.
Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, auf die Bedeutung der pastoralen Begleitung der Ministranten und Ministrantinnen hinzuweisen. Ihre Schulung darf sich nicht auf den äußeren Vollzug ihres Dienstes beschränken, sondern muss zu einem immer tieferen Verständnis für die liturgische Feier führen. Nur so kann die Freude am Gottesdienst wachsen und der Glaube der jungen Menschen gestärkt werden.
Für Auskünfte und Anregungen steht im Erzbischöflichen Generalvikariat, Hauptabteilung Pastorale Dienste […] zur Verfügung.