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Offenhalten der Kirchen während des Tages

Hinweis

in: KA 126 (1983) 53, Nr. 92 und 124, Nr. 204

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Das Heilige Jahr hat in unserem Erzbistum als besonderen Schwerpunkt die Feier des Bußsakramentes und die Feier und Verehrung der Eucharistie. Dies gibt Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Kirchen über Tag zum stillen Gebet möglichst geöffnet bleiben sollen. Gegebenenfalls ist aus Gründen der Sicherheit ein beschränkter Zugang für den Kirchenraum zu schaffen (im hinteren Windfang der Kirche durch eine Art Lettner o.ä.). Das Bauamt des Generalvikariates kann zur Beratung angesprochen werden.