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Messstipendien am Allerseelentag
Verwaltungsverordnung
in: KA 138 (1995) 107, Nr. 128
#Gemäß CIC can. 951 § 1 und einem Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz können Stipendien für Binations- und Trinationsmessen an Allerseelen unter der Voraussetzung angenommen werden, dass diese dem Bonifatiuswerk zugute kommen. Diese Stipendien mögen ungekürzt an den Generalvorstand des Bonifatiuswerkes überwiesen werden.
Priester, denen eigene Intentionen nicht zur Verfügung stehen, können eine zweite und dritte heilige Messe an Allerseelen in der Meinung des Bonifatiuswerkes zelebrieren.
Die Überweisungen bzw. Meldungen über die Zahl der heiligen Messen, die übernommen werden, können einzeln oder dekanatsweise erfolgen. Anschrift: Generalvorstand des Bonifatiuswerkes Postfach 11 69, 33041 Paderborn; Konten: Darlehnskasse im Erzbistum Paderborn Nr. 10 000 100 (BLZ 472 603 07); Sparkasse Paderborn Nr. 125 (BLZ 472 501 01)