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Kirchliche Trauung bei fehlender Zivileheschließung
Hinweis
in: KA 151 (2008) 179, Nr. 157
####Mit In-Kraft-Treten des Personenstandsrechtsreformgesetzes zum 1. Januar 2009 entfällt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland das in den bisherigen §§ 67 und 67a Personenstandsgesetz a. F. enthaltene Verbot der kirchlichen Voraustrauung. Wenn also ab diesem Zeitpunkt eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung vorgenommen wird, stellt dieses keine Ordnungswidrigkeit mehr dar.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat mehrfach beraten, wie auch nach In-Kraft-Treten des novellierten Personenstandsrechts der enge Zusammenhalt zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung gefördert werden kann. Die Ehe als Gemeinschaft des ganzen Lebens soll im Regelfall auch die durch ziviles Recht bestimmten bürgerlichen Rechtswirkungen umfassen (vgl. can. 1059 CIC).
Auf ihrer Vollversammlung vom 22. bis 25. September 2008 hat daher die Deutsche Bischofskonferenz entschieden, im Rahmen der kirchlichen Ehevorbereitung ein Nihil obstat-Erfordernis vorzuschreiben für solche Brautpaare, die ohne vorhergehende Zivileheschließung eine kirchliche Trauung wünschen.
Die hierzu beschlossene „Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung“ tritt für das Erzbistum Paderborn mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Geltung […]. Dort ist die Vorgehensweise bei der Vorbereitung einer kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung festgelegt. Für die hierzu erforderliche Erklärung der Brautleute ist der Ordnung ein Beiblatt zum Ehevorbereitungsprotokoll angefügt, das verbindlich zu verwenden ist und zusammen mit dem Ehevorbereitungsprotokoll und den üblichen Unterlagen zur Erteilung des Nihil obstat durch den Ortsordinarius dem Erzbischöflichen Generalvikariat vorzulegen ist.
Das Ehevorbereitungsprotokoll selbst bleibt unverändert und ist wie bisher weiter zu verwenden. Die notwendig gewordenen Änderungen der Anmerkungstafel zum Ehevorbereitungsprotokoll sind in eine Neufassung der Anmerkungstafel mit Datum 25. September 2008 aufgenommen.
Das neue Beiblatt zum Ehevorbereitungsprotokoll für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung kann nach Drucklegung im Bedarfsfall über die Bonifatius-Buchhandlung in gewohnter Weise bezogen werden. Es ist vorgesehen, diese Erklärung auch in den Formularsatz zum Meldewesen (Programm „MW Plus“) einzustellen.
Die Neufassung der Anmerkungstafel ist ab dem 1. Januar 2009 Bestandteil des Ehevorbereitungsprotokolls und des im Erzbistum Paderborn verbindlich eingeführten Formulars „Antrag auf Gewährung der Sanatio in radice“ und wird bei Neubestellung künftig diesen Formularen beigefügt.
Für Rückfragen steht das Sekretariat Kirchenrecht im Erzbischöflichen Generalvikariat (Ruf: 05251.125-1239/-1258, e-mail: sekretariat-kirchenrecht@erzbistum-paderborn.de) zur Verfügung.