.

Firmung von Erwachsenen

Hinweis

in: KA 166 (2023) 168, Nr. 146

#
„Der Bischof ist der ursprüngliche Spender der Firmung. Für gewöhnlich wird das Sakrament von ihm gespendet, weil so der Zusammenhang mit der ersten Geistausgießung am Pfingsttag besonders deutlich zum Ausdruck kommt. Denn die Apostel selbst haben den Heiligen Geist, den sie empfangen haben, durch Handauflegung den Gläubigen weitergegeben. Die Spendung durch den Bischof verdeutlicht die enge Verbindung der Gefirmten mit der Kirche und ihre Verpflichtung, den Menschen von Christus Zeugnis zu geben.“ (Die Feier der Firmung)
Unbeschadet der Vorschrift des can. 883 CIC haben erwachsene Gläubige die Möglichkeit, bei den in den Pfarreien turnusgemäß gespendeten Firmungen vom Bischof das Sakrament der Firmung zu empfangen.
Darüber hinaus werden für das Erzbistum zwei Termine angeboten, an denen erwachsene Gläubige das Sakrament der Firmung durch den Bischof empfangen können: […]
Die Firmvorbereitung ist in den jeweiligen Pfarrgemeinden des Wohnortes der Gläubigen durchzuführen.
Die Anmeldung zur Firmung ist rechtzeitig an das Sekretariat von Weihbischof Matthias König zu senden: Domplatz 3, 33098 Paderborn, Tel. 05251 / 125-1561. E-Mail: matthias.koenig@erzbistum-paderborn.de.
Sollte es aus einem besonderen Grund pastoral geboten erscheinen, erwachsenen Gläubige außerhalb der oben aufgezeigten Firmfeiern das Sakrament der Firmung zu spenden (vgl. z.B. can. 1065 § 1 CIC), so wende man sich frühzeitig zuerst an den Generalvikar bzw. in der Zeit der Vakanz an den Ständigen Vertreter und über ihn an die Abteilung Kirchenrecht. Firmvollmacht an Priester gemäß can. 884 CIC wird auch in Zukunft nur in Ausnahmefällen gegeben.