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Kindertaufen außerhalb der Wohnortpfarrei der Eltern
Hinweis auf gesamtkirchliches Recht
in: KA 124 (1981) 218, Nr. 280
#In den Vorbemerkungen Nr. 42 des Ritusbuches „Die Feier der Kindertaufe“ wird in Erinnerung gerufen, dass die Spendung der Taufe normalerweise in der Pfarrkirche gefeiert werden soll. In Nr. 46 wird daran erinnert, dass außer im Notfall oder aus zwingenden pastoralen Gründen in Krankenhäusern und Entbindungsheimen nicht getauft werden darf. Wenn es dennoch geschieht und es sich dabei nicht um eine Taufe in Lebensgefahr handelt, ist der zuständige Pfarrer vor der Taufe zu benachrichtigen.
Zuständiger Pfarrer ist der Wohnortpfarrer der Eltern, weil er die konkreten Probleme einer Familie eher kennt oder doch kennen sollte und deshalb die Eltern an sich besser auf die Taufe der Kinder vorbereiten und nach der Taufe ihnen bei der Erziehungsaufgabe beistehen kann (vgl. Nr. 23 der Vorbemerkungen).
Ist ein Taufaufschub notwendig, so kann der Pfarrer nicht allein, sondern nur im Einverständnis mit dem Dechanten, darüber entscheiden, damit ein einheitliches Vorgehen möglich ist (vgl. Nr. 37 der Vorbemerkungen).
Wenn ein Kind außerhalb der Wohnortpfarrei getauft werden soll, ist zuvor Rücksprache mit dem Wohnortpfarrer der Eltern zu nehmen, damit auswärtige Geistliche nicht ohne Kenntnis der konkreten seelsorglichen Probleme eine Bitte um die Taufe eines Kindes erfüllen, speziell, wenn vorher berechtigt der Wohnortpfarrer im Einverständnis mit dem Dechanten der geäußerten Bitte nicht entsprechen konnte und daher die Taufe aufgeschoben hatte.
Bei aller Sorge um ein einheitliches seelsorgliches Vorgehen muss aber festgestellt werden, dass es kein ausschließliches Taufrecht des Wohnortpfarrers der Eltern gibt. Es gibt viele berechtigte Gründe, die Eltern für die Taufe ihres Kindes in einer anderen Pfarrkirche äußern können. Es muss aber auch für diese Fälle hinreichend für das Angebot und die Durchführung des Taufgespräches (vgl. Nr. 31 bis 37 der Vorbemerkungen) und für ein einheitliches pastorales Vorgehen gesorgt werden.