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Leitung gottesdienstlicher Feiern. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie

Diözesangesetz vom 23. Juni 2010

in: KA 153 (2010) 108, Nr. 91

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Präambel

Durch Diözesangesetz vom 13. April 2007 habe ich die Rahmenordnung „Die Leitung gottesdienstlicher Feiern“ der deutschen Bischöfe für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie vom 8. Januar 1999 für die Erzdiözese Paderborn in Geltung gesetzt (KA 2007, Nr. 49). Am 25. Januar 2010 haben wir deutschen Bischöfe eine korrigierte Fassung dieser Rahmenordnung beschlossen, die als „8., korrigierte Auflage 2010“ in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Schriftenreihe „Die deutschen Bischöfe“ unter der bisherigen Nr. 62 sowie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz (www.dbk.de) veröffentlicht ist. Daher wird hiermit Folgendes bestimmt:
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Artikel 1

Mit Wirkung vom heutigen Tag setze ich die Rahmenordnung „Die Leitung gottesdienstlicher Feiern“ der deutschen Bischöfe für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie in der Fassung der „8., korrigierten Auflage 2010“ für die Erzdiözese Paderborn in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt setze ich die bisherige Fassung (KA 2008, Nr. 46) außer Kraft.
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Artikel 2

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungshinweise in der Präambel wird auf den Abdruck des Textes der Rahmenordnung im Kirchlichen Amtsblatt verzichtet (can. 8 § 2 CIC).