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Zuschuss zu den Zahnersatzkosten
Diözesangesetz vom 2. Januar 1992
in: KA 135 (1992) 1-2, Nr. 2
####- Haushälterinnen, die hauptberuflich in einem aktiven Arbeitsverhältnis zu einem Priester des Erzbistums Paderborn stehen und die Voraussetzungen für die Zahlung eines Zuschusses zur Entlohnung der Haushälterin […] erfüllen, können einen Zuschuss zu Zahnersatzkosten erhalten.
- Der Zuschuss zu den Zahnersatzkosten wird in Höhe des Betrages gewährt, den ein versicherungspflichtiger Mitarbeiter im vergleichbaren Fall als Beihilfe erhält, auf dessen Arbeitsverhältnis die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet.
- Der Zuschuss ist von der Haushälterin formlos schriftlich beim Erzbischöflichen Generalvikariat […] zu beantragen. Dem Antrag sind die Rechnung des Zahnarztes und die Laborkostenrechnung im Original, Duplikat oder Kopie sowie ein Nachweis über zustehende und erhaltene Leistungen der Krankenkasse beizufügen.
- Der Zuschuss wird auf das Konto der Haushälterin, auf das die monatlichen Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, oder auf ein anderes im Antrag genanntes Konto der Haushälterin überwiesen.
- Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung über die Aufwendungen gestellt wird.
Diese Regelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt entstehenden Zahnersatzkosten.