.Studium der Religionspädagogik an der
Studium der Religionspädagogik an der
Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen.
Vorpraktikum als Voraussetzung
Verwaltungsverordnung vom 31. Oktober 2012
####Zielgruppe
Alle, die auf der Grundlage einer Studienempfehlung des Erzbistums Paderborn das Studium der Religionspädagogik an der Kath. Hochschule NRW, Abt. Paderborn, mit dem Ziel, zukünftig als Gemeindereferentin oder als Gemeindereferent zu arbeiten, aufnehmen, sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums ein Vorpraktikum zu absolvieren.
####Dauer und Felder
Das Vorpraktikum sollte – in der Regel – acht Wochen umfassen, von denen vier Wochen im pastoralen Feld, das nicht in der Heimat- oder Wohnortpfarrei liegen darf, und vier Wochen in einem betrieblichen, pädagogischen oder sozialen Feld abzuleisten sind.
####Ziele
- Kennenlernen pastoraler und betrieblicher oder pädagogischer oder sozialer Handlungsfelder
- Kennenlernen der Berufsrealität
- Überprüfung und Klärung der eigenen Vorstellungen vom Beruf der Gemeindereferentin/des Gemeindereferenten sowie der Motivation für die Studienentscheidung und Berufswahl
- Reflexion der Praxiserfahrung in Bezug auf den eigenen Glaubensweg
Aufgaben der Bewerberinnen und Bewerber
- Eigenverantwortliche Organisation der Praktikumsstelle(n)
- Abstimmung der Praktikumstellen und -zeiten mit der Ausbildungsleitung des Erzbistums
- Aktives Wahrnehmen der angebotenen Möglichkeiten
- Vorlage eines Nachweises über die Ableistung der Praktika beim Erzbistum, das die Studienempfehlung ausspricht
Anerkennung
Die Ausbildungsleitung der Diözese entscheidet über die Anerkennung der Praktika. Sie prüft und entscheidet über die teilweise oder vollständige Anrechnung bereits zuvor erbrachter Praktikumsleistungen sowie über die Terminierung der Praktika, die gegebenenfalls ganz oder teilweise nach Aufnahme des Studiums absolviert werden können. Die Inhalte werden in diesem Fall durch die Ausbildungsleitung in Absprache mit den Praktikantinnen und Praktikanten den Erfordernissen der Situation angepasst. Die Ausbildungsleitung entscheidet ebenfalls über Ausnahmen.
####Finanzierung
Entstehende Kosten tragen die Praktikantinnen und Praktikanten.
####Inkraftsetzung
Die Ordnung tritt mit dem unten genannten Datum [31. Oktober 2012] in Kraft.