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Reisekostenvergütung. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte

Verwaltungsverordnung vom 9. Januar 2014

Az 15/A 12-10.01.2/340

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Aufgrund der Reform der Bestimmungen über Reisekostenvergütung nach § 33b in Verbindung mit Anlage 15 KAVO sowie der Änderung des § 9 Abs. 4 EStG zum 01.01.2014 ist für die Berechnung der Fahrten der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Pastoralen Raum/Pastoralverbund die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte erforderlich.
Als erste Tätigkeitsstätte wird grundsätzlich das Büro der Gemeindereferentin/des Gemeindereferenten festgelegt.