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Totenzettel von Geistlichen

Verwaltungsverordnung

in: KA 102 (1959) 55, Nr. 103

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Um das Gedächtnis an alle verstorbenen Geistlichen, die in unserer Erzdiözese seelsorglich gewirkt haben, zu pflegen und eine biographische Quellensammlung zu begründen, wird hiermit angeordnet, dass in Zukunft bei jedem Todesfall eines Geistlichen in unserer Erzdiözese vom zuständigen Pfarramt (bzw. bei Ordensgeistlichen vom zuständigen Kloster) dem Erzbischöflichen Generalvikariat je zwei Exemplare des Totenzettels übersandt werden.
Es ist sehr erwünscht, dass auch noch ältere Totenzettel, wie sie vielfach in veralteten Gebetbüchern in katholischen Familien und Pfarrhäusern aufzufinden sind, eingesandt werden. Die Sammlung soll sich auch auf Geistliche und Ordensleute erstrecken, die aus unserer Erzdiözese stammen, aber anderswo gewirkt haben, sowie auf Geistliche, die nur vorübergehend in unserer Erzdiözese tätig waren und außerhalb verstorben sind.
Die Seelsorgsgeistlichen mögen es sich angelegen sein lassen, dahin zu wirken, dass die Priestertotenzettel, aber auch alle Totenzettel, die in der Kirche oder am Friedhof ausgeteilt werden, ein würdiger Ausdruck christgläubigen Totengedenkens sind.