.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Erwerb einer Teilqualifikation als Organist oder als Chorleiter innerhalb der C-Ausbildung. Ordnung
Verwaltungsverordnung vom 8. Januar 2014
in: KA 157 (2014) 22-23, Nr. 14
###Teil 1: Ordnung der Ausbildung
Im Erzbistum Paderborn besteht die Möglichkeit, nach der Ausbildung in bestimmten Fächern innerhalb der C-Ausbildung eine Teilqualifikation als Organist1# (C-Examen – Orgel) oder als Chorleiter (C-Examen – Chorleiter) zu erlangen.
Ausbildung und Prüfung haben sich an der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für C-Kirchenmusiker im Erzbistum Paderborn“ zu orientieren. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
#§ 1
Aufnahmeprüfung
- OrganistPrüfung in den Fächern:Orgel-Literaturspiel
Liturgisches Orgelspiel
Klavier
Allgemeine Musiklehre - ChorleiterPrüfung in den Fächern:Klavier
Singen
Gehörbildung
Allgemeine Musiklehre
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann bis zum Ablegen des Examens ein weiteres Unterrichtsjahr gewährt werden. Vorangegangene musikalische Abschlüsse können anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildung bewirken. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag des Studierenden das Erzbischöfliche Prüfungsamt für Kirchenmusiker im Erzbistum Paderborn.
#§ 3
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Ausbildungsveranstaltungen
Der/Die Studierende ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Einzel- und Gruppenunterricht teilzunehmen. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme wird überprüft. Jährlich, in der Woche nach Ostern, findet eine Werkwoche statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
#§ 4
Kirchenchorteilnahme
Mit der Meldung zur Prüfung muss der Kandidat den Nachweis erbringen, dass er während der Ausbildung regelmäßig in einem Kirchenchor mitgesungen hat. Für den Ausbildungsgang „Organist“ entfällt diese Verpflichtung.
#§ 5
Ausbildungsfächer
- OrganistLiturgikSingen und SprechenLiturgiegesang
- Gregorianischer Choral
- Deutscher Liturgiegesang
Liturgisches OrgelspielOrgelliteraturspielTonsatzGehörbildungMusikgeschichteOrgelbaukunde - ChorleiterLiturgikSingen und SprechenLiturgiegesang
- Gregorianischer Choral
- Deutscher Liturgiegesang
TonsatzGehörbildungMusikgeschichteChorpraktisches KlavierspielKinderchorleitung
Das Fach „Singen und Sprechen“ wird innerhalb des Ausbildungsgangs „Organist“ nicht geprüft.
Das Fach „Kinderchorleitung“ wird innerhalb von zwei Tagesveranstaltungen kompakt unterrichtet.
Der Besuch dieser Kompaktkurse ist für den Ausbildungsgang „Chorleiter“ verpflichtend.
#§ 6
Zwischenprüfung
Nach dem ersten Unterrichtsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Innerhalb des Ausbildungsgangs „Organist“ in den Fächern „Liturgisches Orgelspiel“ („praktischer Tonsatz“), „Orgelliteraturspiel“ und „Tonsatz“, innerhalb des Ausbildungsgangs „Chorleiter“ in den Fächern „Gehörbildung“, „Singen“ und „Chorleitung“ (bei Bedarf auch in weiteren Fächern).
#§ 7
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühr beträgt 40.00 € im Monat. Für jeden weiteren Unterrichtsmonat, der die Ausbildungsdauer gem. § 2 überschreitet, ist eine Gebühr von 30.00 € zu entrichten.
###Teil 2: Ordnung der Abschlussprüfung
Es gilt, angepasst an den unter § 5 genannten Fächerkatalog, Teil 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für C-Kirchenmusiker im Erzbistum Paderborn.