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Kirchenmusikalischer Eignungsnachweis
für Küster/Kirchenmusiker mit einem
Beschäftigungsumfang von mehr als 8 Stunden

Verwaltungsverordnung

in: KA 136 (1993) 105, Nr. 129

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  1. Der Eignungsnachweis besteht aus Prüfungen in den Fächern Liturgik, liturgisches Orgelspiel, Orgelliteraturspiel und Singen.
  2. Der Eignungsnachweis wird vom jeweils zuständigen Regionalvikar, Regionalkirchenmusiker und einem Dekanatskirchenmusiker der Erzdiözese Paderborn unter der Verantwortung des Regionalkirchenmusikers durchgeführt.
  3. Der Eignungsnachweis wird nicht mit Einzelnoten, sondern nur als „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gewertet. Der zuständige Regionalkirchenmusiker stellt über den bestandenen Eignungsnachweis eine formlose Bescheinigung aus.
  4. Leistungsanforderungen in den einzelnen Fächern:
    • Liturgik: Aufbau des Kirchenjahres, Aufbau der Messe, Struktur von Wortgottesdiensten
    • Liturgisches Orgelspiel: Zwei vorbereitete Lieder aus dem Gotteslob in eigener Harmonisierung oder aus dem Orgelbuch zum Gotteslob mit eigenem Vorspiel
    • Orgelliteraturspiel: Ein Werk, das im Schwierigkeitsgrad den Praeludien und Fugen von J.C.K. Fischer, den J.S. Bach zugeschriebenen acht kleinen Praeludien und Fugen, den Trios von J.L. Krebs, Choralbearbeitungen von M. Reger (op. 135a) oder der Sammlung „Neue Orgelmusik für den Gottesdienst“ von G. Biener und H. Ständer entspricht.
    • Singen: Ein vorbereitetes Lied aus dem Gotteslob