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Konferenz der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten aus einem oder mehreren Dekanaten. Dienstanweisung
Verwaltungsverordnung vom 8. Juli 2010
Az A 37-32.12.1/1
####- Die Gemeindereferent/inn/en-Konferenz (GeKo) ist die Zusammenkunft aller Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten aus einem oder mehreren Dekanaten.1# Sie dient der Information, dem Erfahrungsaustausch und der geistlichen Vertiefung.Zu dieser Konferenz gehören auch Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten; Praktikantinnen und Praktikanten können teilnehmen.
- Die Gemeindereferent/inn/en-Konferenz ist eine Dienstveranstaltung.Die Fahrtkosten trägt das Erzbistum Paderborn. Die Fahrtkostenerstattung und Wegstreckenentschädigung erfolgt auf Antrag nach Anlage 15 zu § 33b KAVO – Bestimmungen über Reisekostenvergütung.
- 3.1
- Die Gemeindereferent/inn/en-Konferenz tritt bis zu fünfmal im Jahr zusammen. Sie liegt in Zuständigkeit eines nach Vereinbarung benannten Dechanten. Dieser Dechant oder die von ihm beauftragte Dekanatsreferentin oder der von ihm beauftragte Dekanatsreferent organisiert und begleitet mit den Sprecher/inne/n die Zusammenkünfte.
- 3.2
- Einmal im Jahr findet eine Zusammenkunft im Beisein der Leiterin oder des Leiters des für den Einsatz der Gemeindereferenten zuständigen Referates der Zentralabteilung Pastorales Personal sowie der oder des verantwortlichen für Pastorale Planung und Koordination der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates statt.
- 3.3
- Die Einladung zur Gemeindereferent/inn/en-Konferenz samt Tagesordnung wird durch das jeweilige Dekanatsbüro an alle Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten der/des Dekanate/s versandt.
- 3.4
- Ein Mitglied der Mitarbeitervertretung der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten kann als Gast eingeladen werden.
- 3.5
- Über die Zusammenkunft und ihre Arbeitsergebnisse wird ein Protokoll angefertigt, das auch die Abwesenden erhalten. Dies umfasst auch die durch Mehrheitsentscheidung ermittelten Arbeitsergebnisse der Gemeindereferent/inn/en-Konferenz. Eine rückwirkende Änderung dieser Ergebnisse ist bei Nichtteilnahme nicht möglich.
- 4.
- Die Gemeindereferent/inn/en-Konferenz wählt alle drei Jahre aus ihrer Mitte
- mindestens zwei Sprecherinnen/Sprecher der Gemeindereferent/inn/en-Konferenz
- Delegierte für die Mitarbeit am Runden Tisch (nicht mehr als eine Person aus jedem Dekanat)
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1 ↑ Die Sprecherinnen und Sprecher der derzeitigen Regionalen Runden votieren für folgende acht Gemeindereferent/inn/en-Konferenzen, die bis Ende 2009 in dieser Zusammensetzung zunächst ad experimentum tagen möchten: 1 Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Kooperationsraum West (= 5 Dekanate); 2. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Hellweg + Lippstadt-Rüthen (= 2 Dekanate); 3. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Hochsauerland (West + Mitte + Ost) + Waldeck (= 4 Dekanate); 4. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Südsauerland + Siegen (= 2 Dekanate); 5. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Herford, Minden + Bielefeld-Lippe (= 2 Dekanate); 6. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Rietberg, Wiedenbrück (= 1 Dekanat); 7. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Paderborn + Büren + Delbrück (= 2 Dekanate); 8. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Höxter (= 1 Dekanat)
1 ↑ Die Sprecherinnen und Sprecher der derzeitigen Regionalen Runden votieren für folgende acht Gemeindereferent/inn/en-Konferenzen, die bis Ende 2009 in dieser Zusammensetzung zunächst ad experimentum tagen möchten: 1 Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Kooperationsraum West (= 5 Dekanate); 2. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Hellweg + Lippstadt-Rüthen (= 2 Dekanate); 3. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Hochsauerland (West + Mitte + Ost) + Waldeck (= 4 Dekanate); 4. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Südsauerland + Siegen (= 2 Dekanate); 5. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Herford, Minden + Bielefeld-Lippe (= 2 Dekanate); 6. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Rietberg, Wiedenbrück (= 1 Dekanat); 7. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Paderborn + Büren + Delbrück (= 2 Dekanate); 8. Gemeindereferent/inn/en-Konferenz Höxter (= 1 Dekanat)