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Ausbildung Ständiger Diakone
Partikularnorm der DBK zum 1. Januar 1996
in: KA 138 (1995) 127, Nr. 158
#- Männer, die den Ständigen Diakonat anstreben, haben sich einer dreijährigen Ausbildungszeit zu unterziehen; nach mehrjähriger hauptberuflicher Tätigkeit in einem pastoralen Dienst kann die Ausbildungszeit bis auf zwei Jahre verringert werden.
- Junge Anwärter auf den Ständigen Diakonat, die sich zur Ehelosigkeit verpflichten wollen, haben während der Ausbildungszeit wenigstens drei Jahre lang in einem vom Diözesanbischof bestimmten Haus zu wohnen, wenn der Diözesanbischof aus schwerwiegenden Gründen nicht anderes bestimmt.
- Die Ausbildung der Ständigen Diakone erfolgt gemäß der „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ in der jeweils geltenden Fassung.
[Es gilt derzeit die Rahmenordnung für ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland vom 19. Mai 2015, Die deutschen Bischöfe, Heft 101, Bonn 2015; vgl. auch KA 159 [2016] 203 Nr. 194.]