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Kirchenmusiker im Pastoralen Raum. Dienstanweisung

Verwaltungsverordnung vom 8. November 2013

in: KA 156 (2013) 188, Nr. 183

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1. Allgemeine Aufgaben

  • Der Kirchenmusiker im Pastoralen Raum (nachfolgend PR) ist im Hinblick auf alle kirchenmusikalischen Belange Kontakt- und Ansprechpartner im PR.
  • Er trägt Verantwortung für alle liturgisch-kirchenmusikalischen Aktivitäten im PR und koordiniert die kirchenmusikalischen Dienste.
  • Er trägt Sorge für die Entwicklung, Begleitung und Fortschreibung eines kirchenmusikalischen Konzepts als Teil einer Konzeption für den PR.
  • Er nimmt an den Dienstbesprechungen des Seelsorgeteams teil, soweit kirchenmusikalische Themen und deren Umfeld betroffen sind.
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2. Organisten- und Chorleiterdienste

  • Der Kirchenmusiker nimmt eine angemessene Zahl von Orgeldiensten wahr und
  • leitet einige der im PR aktiven kirchenmusikalischen Gruppen.
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3. Aus- und Weiterbildung

  • Er begleitet und bildet neben- und ehrenamtlich im PR kirchenmusikalisch tätige Personen fort.
  • Er fördert und begleitet Nachwuchs; geeignete Personen empfiehlt er für den C-Kurs.
  • Er erteilt C-Kurs-vorbereitenden Orgelunterricht.
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4. Regelmäßige Angebote geistlicher Musik

Der Kirchenmusiker im PR nimmt teil am Verkündigungsauftrag der Kirche durch regelmäßige Angebote geistlicher Musik in und außerhalb der Liturgie. Im Einzelnen können dies sein
  • Kirchenmusikalische Andachten
  • Geistliche Abendmusiken
  • Orgelkonzerte
  • Chorkonzerte
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5. Weitere Tätigkeiten

  • Der Kirchenmusiker im PR trägt Verantwortung für die Pflege der Orgeln im PR.
  • Er ist behilflich bei der Auswahl von nebenberuflich kirchenmusikalisch tätigen Personen.
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6. Dienst- und Fachaufsicht

Die Dienstaufsicht obliegt dem Leiter des PR, die Fachaufsicht dem jeweiligen Dekanatsmusiker.
Diese Dienstanweisung tritt zum 01.12.2013 in Kraft.