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Kirchenmusiker im Pastoralen Raum. Dienstanweisung
Verwaltungsverordnung vom 8. November 2013
in: KA 156 (2013) 188, Nr. 183
####1. Allgemeine Aufgaben
- Der Kirchenmusiker im Pastoralen Raum (nachfolgend PR) ist im Hinblick auf alle kirchenmusikalischen Belange Kontakt- und Ansprechpartner im PR.
- Er trägt Verantwortung für alle liturgisch-kirchenmusikalischen Aktivitäten im PR und koordiniert die kirchenmusikalischen Dienste.
- Er trägt Sorge für die Entwicklung, Begleitung und Fortschreibung eines kirchenmusikalischen Konzepts als Teil einer Konzeption für den PR.
- Er nimmt an den Dienstbesprechungen des Seelsorgeteams teil, soweit kirchenmusikalische Themen und deren Umfeld betroffen sind.
2. Organisten- und Chorleiterdienste
- Der Kirchenmusiker nimmt eine angemessene Zahl von Orgeldiensten wahr und
- leitet einige der im PR aktiven kirchenmusikalischen Gruppen.
3. Aus- und Weiterbildung
- Er begleitet und bildet neben- und ehrenamtlich im PR kirchenmusikalisch tätige Personen fort.
- Er fördert und begleitet Nachwuchs; geeignete Personen empfiehlt er für den C-Kurs.
- Er erteilt C-Kurs-vorbereitenden Orgelunterricht.
4. Regelmäßige Angebote geistlicher Musik
Der Kirchenmusiker im PR nimmt teil am Verkündigungsauftrag der Kirche durch regelmäßige Angebote geistlicher Musik in und außerhalb der Liturgie. Im Einzelnen können dies sein
- Kirchenmusikalische Andachten
- Geistliche Abendmusiken
- Orgelkonzerte
- Chorkonzerte
5. Weitere Tätigkeiten
- Der Kirchenmusiker im PR trägt Verantwortung für die Pflege der Orgeln im PR.
- Er ist behilflich bei der Auswahl von nebenberuflich kirchenmusikalisch tätigen Personen.
6. Dienst- und Fachaufsicht
Die Dienstaufsicht obliegt dem Leiter des PR, die Fachaufsicht dem jeweiligen Dekanatsmusiker.
Diese Dienstanweisung tritt zum 01.12.2013 in Kraft.