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Dienstausweise für Priester und Diakone
Hinweis
in: KA 121 (1978) 67, Nr. 114
#Ab 1. Mai 1978 wird für Priester und Diakone, die im Dienst des Erzbistums Paderborn stehen, ein Dienstausweis eingeführt, der zugleich das Zelebret enthält. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, sich in der Ausübung seelsorglicher Obliegenheiten bei öffentlichen Dienststellen als Priester bzw. Diakon zu legitimieren.
Für die Ausstellung des Dienstausweises ist ein formloser schriftlicher Antrag an das Erzbischöfliche Generalvikariat zu senden, dem zwei Lichtbilder neueren Datums im üblichen Passformat (36 mm x 44 mm) beizufügen sind, auf denen der Antragsteller in Priesterkleidung (Kollar oder Oratorianerkragen) abgebildet ist. Das 2. Lichtbild ist für die Kontrollkartei bestimmt. Der Ausweis hat drei Jahre Gültigkeit und wird für jeweils weitere 3 Jahre verlängert. Anträge können ab sofort gestellt werden.