Erzbistum Paderborn
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Ernennung des Generalvikars (Prälat Dornseifer)

Dekret vom 10. März 2024

KA 2024, Nr. 34

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Hierdurch ernenne ich gemäß can. 477 § 1 CIC mit Wirkung vom heutigen Tag
Herrn Domkapitular Prälat Thomas Dornseifer
unter Entpflichtung von seinem Amt als Leiter des Bereichs Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat und unbeschadet seiner sonstigen Ämter und Aufgaben zu meinem
Generalvikar
(Vicarius generalis)
nach Maßgabe der cann. 475 und 479 §§ 1 und 3 CIC und übertrage ihm damit alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Generalvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 i. V. m. can. 134 § 3 CIC).
Verbunden mit meinem Dank für die Bereitschaft zur Übernahme dieses verantwortungsvollen Amtes wünsche ich meinem künftigen Generalvikar für die Wahrnehmung der hiermit verbundenen Aufgaben Kraft, gutes Gelingen und Gottes reichen Segen.