Erzbistum Paderborn
.

Geltungszeitraum von: 04.02.2022

Geltungszeitraum bis: 09.03.2024

Bischofsvikar für gesellschaftliche und soziale Fragen sowie für die Begleitung der Ruhestandsgeistlichen. Ernennung1#

Dekret vom 4. Februar 2022

in: KA 165 (2022) 38, Nr. 28

#
Hierdurch ernenne ich gemäß cann. 477 § 1 und 406 § 2 CIC mit Wirkung vom 1. März 2022
Herrn Weihbischof Josef Holtkotte, Titularbischof von Simingi
zum
Bischofsvikar (vicarius episcopalis)
für gesellschaftliche und soziale Fragen
sowie
für die Begleitung der Ruhestandsgeistlichen
nach Maßgabe der cann. 476 und 479 § 1 i. V. m. can. 479 §§ 1 und 3 CIC und übertrage ihm damit für diese Aufgabenbereiche alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Bischofsvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 i. V. m. can. 134 § 3 CIC).
Dabei gehe ich davon aus, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben in Abstimmung mit der Zielsetzung und im Rahmen der ordentlichen Verwaltung meines Generalvikariates erfolgt.

#
1 ↑ S. Anm. 1.