Erzbistum Paderborn
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Bestätigung des Offizials
Dekret vom 10. März 2024
KA 2024, Nr. 37
#Hiermit bestätige ich gemäß can. 1420 § 5 CIC mit sofortiger Wirkung
Herrn Domvikar Hans Jürgen Rade
in seinem Amt als
Offizial
(Vicarius iudicialis)
(Vicarius iudicialis)
nach Maßgabe von can. 1420 §§ 1 und 2 CIC mit allen Rechten und Pflichten für die Dauer von fünf Jahren (can. 1422 CIC).
Ich danke meinem Offizial für seine Bereitschaft zur weiteren Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit und wünsche ihm Kraft und Gottes Segen.