Erzbistum Paderborn
.

Neubildung des Priesterrates im Erzbistum Paderborn

Dekret vom 10. März 2024

KA 2024, Nr. 40

###
Da der Priesterrat gemäß can. 501 § 2 CIC mit Eintritt der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles zu Paderborn zu bestehen aufgehört hat und neu zu bilden ist, wird hierzu bestimmt:
#

§ 1 Anordnung der Neuwahl

Das Verfahren zur Neuwahl des Priesterrates ist einzuleiten und der Wahlzeitraum gemäß dem Statut des Priesterrates im Sommer 2024 im Kirchlichen Amtsblatt anzukündigen, so dass die Neuwahlen in den Dekanaten im Herbst 2024 durchgeführt werden können.
#

§ 2 Arbeitsweise bis zur Konstituierung des neu gebildeten Priesterrates

Übergangsweise, bis zur Konstituierung des neu zu bildenden Priesterrates, bestimme ich hierdurch, dass der Priesterrat mit den Mitgliedern, die am 30. September 2022 dem Priesterrat angehörten, wieder eingesetzt wird.
Die Mitbrüder, die dem Priesterrat am 30. September 2022 als gewähltes oder berufenes Mitglied angehörten, erhalten ein entsprechendes Berufungsschreiben. Die Mitglieder, die gemäß Statut von Amts wegen dem Priesterrat angehören, sowie die Ständigen Gäste sind über die Wiedereinsetzung des Priesterrates zu benachrichtigen.
#

§ 3 Inkrafttreten und Veröffentlichung

Dieses Dekret tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen.