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Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn. Einstellung der Druckausgabe

Verwaltungsverordnung

KA 2024, Nr. 83

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  1. Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 wird die Druckausgabe des Kirchlichen Amtsblattes für die Erzdiözese Paderborn eingestellt. Der Versand des Amtsblattes in Papierform entfällt ab diesem Zeitpunkt.
  2. Beginnend mit der Ausgabe Juli 2024 wird die amtliche Ausgabe des Kirchlichen Amtsblattes online über die Seite www.kirchenrecht-ebpb.de bereitgestellt. Ergänzend erfolgt bis auf Weiteres eine nichtamtliche Veröffentlichung unter https://www.erzbistum-paderborn.de/presse-und-medien/kirchliches-amtsblatt.
  3. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, per EMail über das Erscheinen der jeweiligen neuen Ausgabe des Kirchlichen Amtsblattes unter Anhängen der entsprechenden Datei informiert zu werden. Die Bezieherinnen und Bezieher der bisherigen Druckausgabe erhalten hierzu eine Information.
  4. Das Kirchliche Amtsblatt wird in einem Original-Exemplar auf Papier gedruckt. Dieses Exemplar wird gesiegelt und im Erzbischöflichen Generalvikariat aufbewahrt. Rechtsverbindlich ist der Text dieser gesiegelten Druckausgabe des Kirchlichen Amtsblattes.
  5. Die Pfarrgemeinden bleiben verpflichtet, die gedruckten Bestände der Jahrgänge bis einschließlich Juni 2024 weiterhin aufzubewahren. Gleiches gilt für das Erzbischöfliche Generalvikariat.