.Dekanatsreferenten und Dekanatsreferentinnen
Dekanatsreferenten und Dekanatsreferentinnen
für Jugend und Familie. Dienstordnung1#
Verwaltungsverordnung vom 9. März 2012
in: KA 155 (2012) 54-55, Nr. 53
####1. Auftrag
Der Referent für Jugend und Familie unterstützt den Dechanten in seinem pastoralen Dienst für die Familien und jungen Menschen im Dekanat. Insbesondere sorgt er für die Unterstützung der Ehrenamtlichen, die Vernetzung der Initiativen, Verbände und Einrichtungen sowie die Vertretung des kirchlichen Engagements für junge Menschen und Familien nach außen. Dazu unterstützt er als hauptberufliche Fachkraft zum einen die örtliche katholische Jugendarbeit in ihrer ganzen Bandbreite, zum anderen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienpastoral in den Pastoralverbünden (Art. 3 § 4 Dekanatsstatut).
####2. Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- 2.1
- Analysieren der sich im Dekanat verändernden Bedingungen für die katholische Jugendarbeit und die Familienpastoral.
- 2.2
- 2.3
- Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der katholischen Jugendarbeit und in der Familienpastoral im Dekanat.
- 2.4
- Planen, Durchführen und Auswerten besonderer Projekte und Maßnahmen in der Jugend- bzw. Familienpastoral einschl. der Unterstützung diözesaner Projekte.
- 2.5
- Koordinieren der katholischen Jugendarbeit und der Familienpastoral in den Verbänden, Einrichtungen, Initiativen, pastoralen Räumen und Pastoralverbünden des Dekanates.
- 2.6
- Wahrnehmen der Verantwortung für die Vertretung des kirchlichen Engagements für junge Menschen und Familien, inkl. der dazu notwendigen Öffentlichkeitsarbeit.
3. Zusammenarbeit im Dekanat
Der Dekanatsreferent für Jugend und Familie trägt mit dazu bei, dass die Pastoral im Bereich der Katholischen Jugendarbeit und im Bereich Familie durch gemeinsames Handeln gefördert und durch die Kommunikation zwischen diözesaner Ebene und der Ebene der pastoralen Räume bzw. Pastoralverbünde gestärkt wird.
Zur Unterstützung der Kommunikation, für Absprachen und für Beratung im Dekanat ist eine enge Zusammenarbeit mit folgenden Personen, Gremien und Einrichtungen notwendig:
- Dekanatsjugendseelsorger
- Dekanatsreferent
- Dekanatskatechet
- Koordinator für Caritas im Dekanat
- Dekanatspastoralkonferenz
- Dekanatspastoralrat
- Leiter der Pastoralen Räume bzw. Pastoralverbünde
- Verantwortliche der Jugendarbeit in den Pastoralverbünden
- Hauptberufliche Fachkräfte der Katholischen Jugendarbeit innerhalb des Dekanates
- Verantwortliche der Jugendverbandsarbeit
- Mitglieder der Trägerkonferenz der kath. offenen -/ Jugendfreizeitstätten
- Verantwortliche der Familienpastoral in den Pastoralen Räumen bzw. Pastoralverbünden
- Steuerungsgremien der Kindertageseinrichtungen
- zuständiger Caritasverband
- Schulseelsorger
- zuständige Katholische Bildungsstätte (KBS)
- Gemeindeverband
4. Konferenzen
- 4.1
- Um eine gezielte pastorale Förderung und Begleitung der Katholischen Jugendarbeit und der Familienpastoral zu gewährleisten, trägt der Dekanatsreferent für Jugend und Familie im Auftrag des Dechanten Sorge für die Errichtung und Arbeitsfähigkeit der ihm zugeordneten Fachkonferenzen.
- 4.2
- Zum speziellen fachlichen Austausch und zur kollegialen Beratung in Fragen der Katholischen Jugendarbeit bzw. der Familienpastoral treffen sich alle Dekanatsreferenten für Jugend und Familie eines Kooperationsraumes vier- bis sechsmal pro Jahr. Der Sprecher der Dechanten im Kooperationsraum beauftragt einen Dekanatsreferenten für Jugend und Familie mit der Leitung dieser Treffen. Unter Angabe der Tagesordnung lädt der beauftragte Dekanatsreferent für Jugend und Familie zu diesen Treffen ein. Der Sprecher der Dechanten, sowie die Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit in der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates erhalten diese Einladung zur Information. In der Regel nimmt ein Vertreter der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit an der Konferenz teil. Bei Bedarf nimmt der Referent für Ehe- und Familienpastoral in der Hauptabteilung Pastorale Dienste an der Konferenz teil.
- 4.3
- Zur Unterstützung der Kommunikation zwischen örtlicher und diözesaner Ebene, zur Weiterentwicklung konzeptioneller Ansätze in der Jugend- und Familienpastoral und zur fachlichen Weiterentwicklung nimmt der Dekanatsreferent für Jugend und Familie einmal im Jahr an einer Konferenz der Dekanatsreferenten für Jugend und Familie, durchgeführt von der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates teil.
5. Fachspezifische Fortbildung
Durch fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, kompetent mit den sich ändernden Anforderungen umzugehen. Die Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit im Erzbischöflichen Generalvikariat ist unter Beteiligung der für die Familienpastoral zuständigen Stelle verantwortlich für die fachspezifische Qualifizierung.
####6. Rechtsstellung, Dienst- und Fachaufsicht
- 6.1
- Die Anstellung des Dekanatsreferenten für Jugend und Familie erfolgt durch das Erzbistum Paderborn.
- 6.2
- Dienstvorgesetzter ist der Generalvikar. Vorgesetzter ist der Dechant des Einsatzdekanates (Dienstaufsicht).
- 6.3
- Die Fachaufsicht obliegt dem Koordinierenden Leiter der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.
7. Sach- und Finanzausstattung
Der Dechant trägt Sorge dafür, dass für die Arbeit des Dekanatsreferenten für Jugend und Familie im Rahmen des Gesamtetats des Dekanates eine angemessene Sach- und Finanzausstattung vorgesehen ist.
####8. Dienstort
Dienstort für den Dekanatsreferenten für Jugend und Familie ist das Dekanatsbüro. Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten vorgesehen.
#9. Inkraftsetzung
Diese Dienstordnung tritt zum 1.4.2012 in Kraft.
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1 ↑ Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache her ausgeschlossen, in gleicher Weise auf Männer und Frauen.
1 ↑ Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache her ausgeschlossen, in gleicher Weise auf Männer und Frauen.
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2 ↑ gem. KA 2010, Stück 1.
2 ↑ gem. KA 2010, Stück 1.