Erzbistum Paderborn
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Anmietung von Räumen für das Zentralbüro. Bezuschussung der Mietkosten

Verwaltungsverordnung vom 11. Juli 2013

Az 6/63412-5167-1/12

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Die Bezuschussung der Kosten für ein angemietetes Zentralbüro ist bisher nicht geregelt.
Grundsätzlich wird bei angemieteten Dienstwohnungen für Geistliche die Grundmiete mit 70% vom Erzbistum bezuschusst. Die Nebenkosten sind vom jeweiligen Stelleninhaber zu tragen (Sammlung des Rechts im Erzbistum PB, D.2.13[a] „Finanzierung von angemieteten Dienstwohnungen“).
Die Bezuschussung der Miete für angemietete Räumlichkeiten für das Zentralbüro im Pastoralverbund ist in Bezug auf die Bezuschussung der Miethöhe, der Betriebskosten und eventueller Schönheitsreparaturen grundsätzlich zu regeln.
Es wurde bei Zentralbüros entschieden, dass in analoger Anwendung der Förderung von investiven Maßnahmen die Grundmiete bei der Anmietung von Räumen für das Zentralbüro mit 80% vom Erzbistum gefördert wird.
Dieser Fördersatz gilt auch für die Kosten von Schönheitsreparaturen. Alle unlagefähigen Betriebskosten sind vom Mieter/Nutzer zu zahlen.