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Leitlinien für pastorale Strukturen im
Erzbistum Paderborn

Diözesangesetz vom 3. Dezember 1976

in: EGV, Pastorale Leitlinien, Heft 2;
zuletzt geändert am 27. Januar 2006, in: KA 149 (2006) 17-23, Nr. 16-17

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I. Einleitung

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AUFGABE DER KIRCHE

Die Kirche hat die Aufgabe, die Botschaft von dem in Jesus Christus geschenkten Heil allen Menschen zu verkünden, im Gottesdienst und in den Sakramenten dieses Heil zu vermitteln und die Liebe Gottes im Dienst füreinander und für alle Menschen zu bezeugen. In ihrem Einsatz für das Evangelium und für den Glauben, im Gedächtnis der Erlösung der Welt, in der Bruderliebe, besonders im Eintreten für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit, erfüllt sie als Volk Gottes den Willen des Vaters und gibt ihm die Ehre.
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GEMEINSAMER DIENST

Alle Christen nehmen aufgrund von Glaube und Taufe als Träger der Heilssendung Jesu Christi auf ihre Weise teil am Auftrag der Kirche, an ihrem Ort und in ihrer Zeit, innerhalb der Kirche selbst und in der Gesellschaft. Die Einheit der Ämter und Dienste in der Kirche und die fundamentale Gleichheit ihrer Glieder ist in Jesus Christus begründet. Der Geist des Herrn schenkt der Kirche die Vielfalt unterschiedlicher Gaben und fordert zugleich ihr Zusammenwirken in Frieden und zur „Auferbauung“ der Gemeinde (vgl. 1 Kor 12 und 14).
Die gemeinsame Verantwortung des ganzen Volkes Gottes wird um so wirksamer wahrgenommen, je mehr Christen ihren eigenen Beitrag zur Erfüllung der Sendung der Kirche leisten. Dabei sind alle aufeinander angewiesen und bedürfen jeder eines Raumes eigener Zuständigkeit und Freiheit. Die Sorge für die Einheit und das Zusammenwirken der einzelnen Dienste ist dem kirchlichen Amt anvertraut, das zugleich in der Einheit des Presbyteriums mit seinem Bischof die Gesamtkirche am Ort sichtbar macht (vgl. Kirchenkonstitution, 28).
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LEBENDIGE UND OFFENE GEMEINDEN

Der Auftrag der Kirche erfordert die Sammlung von Menschen zu lebendigen, offenen Gemeinden auf allen pastoralen Ebenen. Überall dort, wo – durch den Dienst des Amtes geeint – Menschen das Wort gläubig hören und weitertragen, miteinander Eucharistie feiern und im Dienst der Liebe füreinander und für alle da sind, lebt Gemeinde Jesu Christi. Ihre äußere Gestalt und ihr innerer Lebensvollzug können zwar unterschieden werden, gehören aber untrennbar zusammen.
In Jesus Christus ist die Einheit der Gemeinde begründet. Deshalb muss in ihrem Leben deutlich werden, dass Christen unabhängig von persönlicher Neigung und Sympathie einander annehmen, weil sie von Gott angenommen sind. Sie müssen bewährte Formen des Gemeindelebens lebendig halten und offen sein für Entwicklungen und neue Formen, in denen Menschen heute und morgen als Volk Gottes leben können. Aus einer Gemeinde, die sich nur versorgen lässt, muss eine Gemeinde werden, die ihr Leben verantwortlich selbst mitgestaltet.
Die Gemeinde muss offen sein nach innen und außen. Sie darf keinen Glaubenden und Getauften, auch nicht den Unbequemen, den Andersdenkenden, den gesellschaftlich Zurückgesetzten, an den Rand drängen; sie darf keiner Gruppe zugestehen, das Leben der Gemeinde ausschließlich nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Die Gemeinde darf sich nicht selbstgenügsam nach innen abschließen. Aus der Mitte ihres gelebten Glaubens muss sie sich allen Menschen, zumal ihrer näheren Umgebung, zuwenden. Darum ist die christliche Gemeinde von Grund auf missionarisch. Diesen Auftrag kann sie nur erfüllen im lebendigen Austausch mit anderen Gemeinden und in der Verbindung mit der Gesamtkirche. Sie vergisst in dem Bemühen um die Menschen ihres Raumes nicht ihre Sendung zu allen sowie ihre Mitverantwortung für die Verkündigung des Glaubens in aller Welt.
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LEBENSRAUM DER MENSCHEN ALS HANDLUNGSRAUM DER KIRCHE

„Die Kirche muss unter Wahrung ihres eigenen Auftrages in der Gesellschaft präsent sein. Sie darf nicht neben ihr existieren. Ihr Leben und ihr Dienst sind in der Gestaltung ihrer äußeren Formen daher auch dem Einfluss der Zeit, der Umwelt und ihren Wandlungen unterworfen. Heute zwingen die umwälzenden Veränderungen in der Gesellschaft, beispielsweise die Industrialisierung und Verstädterung, das Auseinanderstreben der Bereiche von Wohnen und Arbeit, Bildung und Freizeit zu neuen Überlegungen über eine sachgerechte Entwicklung der bisherigen pastoralen Strukturen. Weil die Ordnung der Pastoral sich auch an den Lebensbezügen zu orientieren hat, sind die genannten Veränderungen in der kirchlichen Strukturplanung zu berücksichtigen. Für die Ordnung pastoraler Strukturen haben aber die kirchlichen Handlungsziele Vorrang vor Leitbildern staatlicher und kommunaler Raumordnung. Um keine unnötigen Spannungen zwischen Kirche und Gesellschaft aufkommen zu lassen, sollte jedoch von dieser Raumordnung nur abgewichen werden, wenn wichtige pastorale Gründe das erfordern.“ (Vgl. Synodenbeschluss „Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ I)
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II. Allgemeiner Teil

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Gliederung in drei Ebenen

Die territorialen kirchlichen Strukturen werden drei Ebenen zugeordnet. Pfarrgemeinden […]1# bilden die untere Ebene. Auf der mittleren Ebene bestehen Dekanate […]2#. Zur oberen Ebene gehören die Bistümer, außerdem die Deutsche Bischofskonferenz und die anderen Gremien und Einrichtungen der Zusammenarbeit zwischen den Bistümern.
„Die Zuordnung kirchlicher Strukturen und Größen zu drei Ebenen beruht – außer auf den in der Einleitung dargelegten theologischen Aspekten – auf folgenden Überlegungen:
Die Lebensräume des Menschen sind – bedingt durch seine unterschiedlichen Bedürfnisse im wesentlichen drei territorialen Ebenen zugeordnet.
Die untere Ebene, der Verflechtungsnahbereich, dient den alltäglichen Lebensbedürfnissen. Er hat die Aufgabe, die Einrichtungen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht bereitzustellen. Hier sollten etwa Kindergarten, Grund- und Hauptschule, Spiel- und Sportstätten, Arzt und Apotheke, ferner Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden sein.
Die mittlere Ebene deckt spezialisiertere Bedürfnisse, z.B. durch Fachschulen, Gymnasien, Krankenhaus und Facharzt.
Die obere Ebene wird für hochspezialisierte Bedürfnisse in Anspruch genommen. Hier gibt es z.B. Universität, Spezialklinik und Theater.
Für eine erfolgreiche pastorale Arbeit ist es förderlich, wenn sich die Lebenskreise des Menschen im profanen wie im kirchlichen Raum möglichst decken. Damit wird die Partnerschaft zwischen der Kirche als gesellschaftlichem Faktor und den staatlichen und kommunalen Gliederungen erleichtert, die jeweils entsprechend ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ein kirchliches Gegenüber finden.“ (Synodentext II, 1.)
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Nichtterritoriale Gemeinden

„Außer den pastoralen Gliederungen auf territorialer Grundlage sollen die Bistümer weitere nichtterritoriale Gemeinden errichten und sie modellhaft in verschiedenen Stufen erproben. Sie sind eine wertvolle Ergänzung territorialer Strukturen und müssen ihnen zugeordnet sein.
Sie entsprechen teils den herkömmlichen Personalgemeinden, z.B. Ausländer-, Studenten- und Standortgemeinden, teils werden sie für Gemeinschaften von Christen in besonderen Lebenssituationen kirchlich errichtet, die sich aus gemeinsamen Aufgaben und Interessen im gesellschaftlichen Leben, in Arbeit und Freizeit ergeben.“ (Synodentext II, 2.)
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Gruppen und Verbände

„Von den Gemeinden sind die kirchlichen Gruppen und Verbände zu unterscheiden, die um ihrer speziellen Ziele willen die Mitgliedschaft von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen können. Bei aller Eigenständigkeit sollen auch sie ihre Arbeit den territorialen Struktureinheiten nutzbar machen, die ihren Zielen und ihrer Größe entsprechen.“ (Synodentext II, 3.)
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Leitung, Mitverantwortung, Verwaltung

„In allen Strukturformen der pastoralen Gliederung sind die Funktionen von Leitung, Mitverantwortung und Verwaltung zu unterscheiden.
Der Bischof als Nachfolger der Apostel trägt in seiner Diözese die Verantwortung für die gesamte Seelsorge. An seinem Leitungsamt nehmen auf jeder pastoralen Ebene je nach ihrer Sendung und Beauftragung Mitarbeiter - Priester, Ordensleute und Laien teil.“ (Synodentext II, 4.)
Die Mitverantwortung aller Gläubigen erfordert pastorale Räte, die an der Leitung der Kirche – insbesondere am Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung – teilnehmen: der Diözesanpastoralrat auf der oberen, der Dekanatspastoralrat auf der mittleren und der Pfarrgemeinderat auf der unteren Ebene.
„Die Verwaltungsaufgaben werden unter der Verantwortung des Leiters der jeweiligen Struktureinheit von geeigneten Mitarbeitern eines für die Aufgaben und Zuständigkeiten angemessen ausgestatteten Büros erfüllt. Um jede Überbetonung der Verwaltungsarbeit zu vermeiden und ihren Aufwand gering zu halten, kann es angebracht sein, die Verwaltung mehrerer kirchlicher Einheiten zusammenzufassen.“ (Synodentext II, 4.)
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Zusammenarbeit, Arbeitsteilung, Spezialisierung

„Die pastoralen Strukturen ermöglichen enge Zusammenarbeit aller Verantwortlichen, eine sachgerechte Arbeitsteilung und die Spezialisierung der kirchlichen Arbeit. Sie setzen einen umfassenden Informationsaustausch aller Mitarbeiter voraus.
Eine Erfüllung der pastoralen Aufgaben ist nur durch die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in der Kirche möglich. Die Wirksamkeit der einzelnen kirchlichen Dienste hängt davon ab, dass zwischen allen Beteiligten Offenheit und Vertrauen besteht, für einen ungehinderten Informationsfluss gesorgt wird und bessere Möglichkeiten der gegenseitigen Beratung und des Erfahrungsaustausches geschaffen werden. Dazu reichen die bisherigen Strukturen heute nicht mehr aus.
Die Zusammenarbeit erfordert von den Mitarbeitern die Bereitschaft zum Einsatz über den eigenen Arbeitsbereich hinaus. Sie ermöglicht es, bestimmte Aufgaben innerhalb eines größeren Bereichs einzelnen Mitarbeitern nach Fähigkeit und Begabung unter Berücksichtigung rationellen Kräfteeinsatzes zu übertragen. Die mit der Arbeitsteilung verbundene Spezialisierung lässt es zu, auf allen Ebenen fachlich fundierte Angebote zu machen, die den Anforderungen der verschiedenen Zielgruppen gerecht werden.“ (Synodentext II, 5.)
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III. Besonderer Teil

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1. Pfarrgemeinde

Die Pfarrgemeinde (Pfarrei, Pfarrvikarie) ist die unterste rechtlich selbständige pastorale Einheit innerhalb des Bistums. In ihr soll die Kirche als Einheit des Gottesvolkes in überschaubarem Lebensraum am Ort sichtbar und erfahrbar werden (vgl. Liturgiekonstitution, 42).
So ist die einem bestimmten Territorium zugeordnete Pfarrgemeinde Basis pastoralen Handelns.
Ihre Grenzen sollen die einer politischen Gemeinde nicht überschneiden. In Städten mit mehreren Pfarrgemeinden sollen sie den heutigen Gegebenheiten möglichst angepasst werden. Es ist möglich, dass eine Pfarrgemeinde mehrere politische Gemeinden umfasst.
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1.1. Einheit in Vielfalt

„Wenn auch in der Pfarrgemeinde die Einheit der Gläubigen, ihre gemeinsame Verantwortung für die Vermittlung des Heils an alle, ihr gegenseitiges Angewiesensein aufeinander sichtbar werden, so hat doch eine Vielfalt von Meinungen, Lebensstilen und Interessen in ihr einen legitimen Platz.“ (Synodentext III, 1.1.)
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Der Pfarrbezirk als Raum menschlicher Begegnung

Größere Pfarrgemeinden sollen in Pfarrbezirke (z.B. Filialgemeinden) untergliedert werden.
Die Untergliederung der Pfarrgemeinde ist notwendig, damit die Anonymität in ihr überwunden und der persönliche Kontakt mit anderen Gemeindegliedern möglich wird, aber auch, um die oft verlorene Beziehung von Lebenskreis und Glaubensgemeinschaft wiederherzustellen. Unter Umständen werden bereits auf dieser Ebene speziellere Aufgaben erforderlich sein, z.B. in der Caritasarbeit, der Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung.
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Gemeindliche Gruppen als Erfahrungsfeld des Glaubens

„Neben dem gemeinsamen Wohnen verbinden oft Beruf und Arbeit, Herkunft und Sprache, Interessen und Erfahrungen, Projekte und Ziele sowie Lebens- und Frömmigkeitsformen bestimmte Gruppen. Die Pfarrgemeinde soll offen und in der Lage sein, solchen formellen und informellen Gruppen, die sich aus freier Initiative zusammengeschlossen haben, den nötigen Raum für ihr Eigenleben und ihre Aktivitäten zu gewähren.“ (Synodentext III, 1.1)
Wo Ordensgemeinschaften sind, könnten sie durch ihre spezifische Lebensweise und besondere Radikalität die Zeichenhaftigkeit der Kirche verdeutlichen. Sie könnten zu Stätten der Besinnung und Begegnung werden.
„Soweit wie notwendig sollten auch die Untergliederungen der Pfarrgemeinde über ausreichende und geeignete Versammlungsräume verfügen.“ (Synodentext III, 1.1)
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Dienst der Glieder an der Gesamtgemeinde

Die Untergliederung der Pfarrgemeinde darf nicht zu einer Isolierung ihrer Teile führen. Vielmehr dienen die Gliederungen nur dann dem Aufbau des Ganzen, wenn zwischen ihnen und der gesamten Pfarrgemeinde ein Verhältnis wechselseitigen Austausches besteht und so die Einheit und die Bindung zur Mitte gefördert werden.
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1.2. Aufgaben

Aufgabe der Glieder einer Pfarrgemeinde ist es, entsprechend ihrer Berufung und Beauftragung aus dem Geist des Evangeliums die Grunddienste der Kirche zu leisten. Diese Grunddienste bestehen in der Verkündigung des Wortes und im Glaubenszeugnis, im Gottesdienst und im Vollzug der Sakramente, in der Diakonie für den einzelnen und für die Gesellschaft und dienen so dem Aufbau einer wahren Lebens- und Liebesgemeinschaft (Koinonia). Sie ergänzen und durchdringen einander.
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Glaubenszeugnis und Glaubensverkündigung

Glaubenszeugnis ist Aufgabe aller Gläubigen.
Die Glaubensverkündigung geschieht vor allem in der gottesdienstlichen Predigt, im Predigtgespräch und in der Gemeindekatechese. Verkündigung meint als Predigt das andere verpflichtende Wort.
„Die Verkündigung bleibt eine Hauptaufgabe derer, die das Weihesakrament empfangen haben. Sie soll durch die amtliche Beauftragung des Laien nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Pfarrer trägt Sorge und Verantwortung für die gesamte öffentliche Verkündigung in der Gemeinde.“ (Vgl. Synodenbeschluss „Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung“, 2.33)
Zum Glaubenszeugnis und zur Glaubensverkündigung gehören auch:
  • geistliche Einzelgespräche und Gesprächskreise
  • katechetisches Wirken in der vor- und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
  • Hinführung zu den Sakramenten im Zusammenwirken von Eltern, Priestern und Erziehern
  • katechetisches Wirken in der Ehe- und Familienarbeit
  • religiöse Erwachsenenbildung in verbandlichen und freien Gruppen
  • schulischer Religionsunterricht.
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Gottesdienst

Zu den wichtigsten Aufgaben der Pfarrgemeinde zählen die Sammlung der Gläubigen zur Eucharistiefeier und die Feier der übrigen Sakramente. Gottesdienste für besondere Gruppen sollen – auch in den Untergliederungen der Pfarrei – gefördert werden. Die Vielfalt gottesdienstlicher Formen muss gepflegt werden.
„Gerade hier bietet sich der Pfarrgemeinde die Möglichkeit, ihr angemessene Formen christlichen Lebens zu entwickeln.“ (Synodentext III, 1.1.1)
Das gottesdienstliche Leben vollzieht sich vor allem in der
  • sonntäglichen Eucharistiefeier
  • Feier der Werktagsgottesdienste, auch mit besonderen Zielgruppen, z.B. Kinder, Jugendliche, Frauen, Schul- und Beerdigungsgottesdienste
  • Feier der Taufgottesdienste, Beichte, Krankenliturgie, Bußgottesdienste, Andachten und andere Wortgottesdienste zu besonderen Anlässen
  • Feier religiösen Brauchtums im Kirchenjahr.
Bei der Feier der Gottesdienste, die vom Priester bzw. Diakon kraft ihres Amtes geleitet werden, sollen Gemeindemitglieder an liturgischen Diensten, z.B. als Messdiener, Lektoren, Kantoren, Schola, Eucharistiehelfer, beteiligt werden.
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Diakonie

„Die Pfarrgemeinde – insbesondere in ihren Untergliederungen – muss Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen und Nöten zu gegenseitiger Hilfe zusammenführen.“ (Synodentext III, 1.1.1) (Vgl. Leitlinien zur Caritas der Gemeinde)
Die Sorge und Kontakte z.B. mit Neuzugezogenen, die Einrichtung von Nachbarkreisen, die Nachbarschafts- und Familienhilfe, die Förderung von Kindergärten, die Verantwortung für die heranwachsende Jugend sind vordringliche Aufgaben der Pfarrgemeinde.
„Sie kümmert sich um ambulante Kranken- und Altenpflege, um Menschen in akuter Not und um gesellschaftliche Minderheiten.“ (Synodentext III, 1.1.1)
In der gegenwärtigen Situation verdient die Sorge um ausländische Mitbürger besondere Aufmerksamkeit.
Dazu gehören u.a. auch:
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung der Caritasmitarbeiter in Arbeitsgruppen und Helferkreisen
  • Wohnviertelarbeit, besonders durch Besucherdienste.
„Bei alledem muss sich der Blick der Gläubigen über die Pfarrgemeinde hinaus für die Aufgaben der Christen in der Welt von heute schärfen. Dazu gehört besonders die ökumenische Zusammenarbeit.“ (Vgl. Beschluss der Synode „Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst der christlichen Einheit“, Synodentext III, 1.1.1)
Weitere Aufgaben sind u.a.:
  • Kontakte zur Berufs- und Arbeitswelt und die Bildung von Arbeitskreisen
  • Kontakte zu kommunalen und politischen Gremien und den Informationsmedien, soweit sie nicht vom Dekanat unterhalten werden
  • Unterstützung von Weltmission, Entwicklungshilfe und Diaspora.
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Gewinnung von Mitarbeitern

„Die kirchlichen Grunddienste können leichter verwirklicht werden, wenn in den Untergliederungen der Pfarrgemeinde die Bereitschaft zu aktiver, eigenverantwortlicher Mitarbeit geweckt wird. Einzelne Gemeindeglieder zur Übernahme von Aufgaben zu ermutigen, sie zu Arbeitsgruppen zusammenzuführen und ihnen die dazu nötigen Informationen und Hilfen zu geben, ist daher von der Pfarrgemeinde gefordert, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden will. Ebenso wichtig ist es, von den Gliederungen und einzelnen ausgehende Impulse und Anregungen an die gesamte Pfarrgemeinde weiterzugeben.“ (Synodentext III, 1.1.1)
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Gruppierungen in der Gemeinde

Geistliche Gemeinschaften sollten sich zur Gemeinde gehörig verstehen und je nach ihrem Auftrag Werte und Dienste in die Gemeinde einbringen.
„Ferner soll auch die Bildung kirchlicher Gruppen, Verbände und Gemeinschaften, z.B. von Ehe- und Familienkreisen, angeregt, ihre Tätigkeit unterstützt und ihre Arbeit durch Kontakte untereinander und mit den übrigen Gläubigen im Pfarrgebiet für das Leben der ganzen Pfarrgemeinde fruchtbar gemacht werden.“ (Synodentext III, 1.1.1)
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1.3. Leitung

Der Pfarrer leitet die Pfarrgemeinde kraft seiner Weihe und seiner Sendung durch den Bischof, den er in der Pfarrei repräsentiert. Er nimmt die Leitungsaufgabe im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat (siehe Pfarrgemeinderatsstatut) und dem Kirchenvorstand wahr.
Je nach Größe der Gemeinde stehen dem Pfarrer weitere Priester, Diakone und Laien (z.B. Gemeindereferenten/innen) als Mitarbeiter zur Seite, die entsprechend ihrem spezifischen Auftrag Anteil an der Leitung der Pfarrgemeinde haben.
„Das Amt des Pfarrers wird durch den Bischof nach Maßgabe des allgemeinen Kirchenrechts und der diözesanen Vorschriften verliehen.“ (Synodentext III, 1.1.2)
Der Pfarrer ist Dienstvorgesetzter der für die Pfarrgemeinde angestellten Mitarbeiter. Regelmäßige Arbeitsbesprechungen zwischen dem Pfarrer und allen übrigen Mitarbeitern des pastoralen Dienstes und dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates sind unerlässlich. (Vgl. dazu den Beschluss der Synode „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“)
„Das Amt des Pfarrers erfordert je nach dessen Fähigkeit die Mitarbeit auch in überpfarrlichen Diensten. Nur durch die Bereitschaft aller Mitarbeiter zum Einsatz über ihren eigenen Bereich hinaus ist wirksame Zusammenarbeit möglich.“ (Synodentext III, 1.1.2)
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1.4. Verwaltung

Die Verwaltungsaufgaben der Pfarrgemeinde sollten unter der Verantwortung des Pfarrers von geeigneten Mitarbeitern erfüllt werden.
„Der Pfarrer und alle Mitarbeiter im unmittelbaren pastoralen Dienst sind von Verwaltungsaufgaben möglichst zu entlasten.“ (Synodentext III, 1.1.3)
Die Einrichtung eines Pfarrbüros richtet sich nach der Größe bzw. Bedeutung der Pfarrgemeinde. Verwaltungsarbeiten, die in den Pfarrbezirken anfallen, werden vom Pfarrbüro erledigt.
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2. Pfarrverband [gegenstandslos]

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3. Dekanat3#

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3.1.

„Das DEKANAT besteht aus mehreren benachbarten Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden.“ (Synodentext III, 2.1)
Das Dekanat in seiner herkömmlichen Gestalt muss zu einer eigenständigen pastoralen Einheit zwischen Pfarrgemeinden und Bistum entwickelt werden.
Es führt auf der mittleren Ebene die in Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden begonnene Zusammenarbeit und Arbeitsteilung fort.
Es kann Bedürfnissen gerecht werden, die die Struktureinheiten der unteren Ebene überfordern, und ein umfassendes Angebot an pastoralen Diensten bereitstellen. […]
Kirchliche Einrichtungen für spezialisierte pastorale Dienste (z.B. Beratungsdienste, Erholungs- und Gesundheitsdienste, Angebote für berufs- und personbezogene Gruppen, Sprechzeiten der Gemeindeverbände) sollten einschließlich der organisatorischen und räumlichen Zusammenfassung in einem Zentrum möglich sein.
Ein- und Mitwirkung der Kirche in den Aufgaben des Kreises bzw. der Stadt.
Auf dieser Ebene sollten geeignete hauptamtliche Spezialkräfte eingesetzt werden können.
Die Bildung von mindestens drei Pfarrverbänden im Dekanat muss in der Regel möglich sein.
Die Zuordnung zu einem Ort zentralörtlicher Bedeutung muss gegeben sein.
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3.2. Aufgaben des Dekanates

Das Dekanat hat die pastoralen Dienste zu leisten, die auf der Ebene der Pfarrei und der Pfarrverbände nicht geleistet werden können.
Das Dekanat sammelt die Erfahrungen und Anregungen im Raum der Pfarrgemeinden […] und gibt sie […] an das Erzbistum weiter; es passt die Planungen und Entscheidungen […] des Erzbistums den Verhältnissen seines Raumes an.4#
Das Dekanat dient der Abstimmung und Unterstützung der Pastoral in Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden. Es sorgt für Kontakte und gemeinsame Aktionen (Projekte) mit anderen Kirchen, gesellschaftlichen Kräften und kommunalen Körperschaften.
Diesen Dienst leistet das Dekanat u.a. durch:
  • Koordination der Arbeit von kirchlichen Gremien, Einrichtungen und Dienststellen
  • besondere Formen priesterlicher Gemeinschaft
  • Bildung von Arbeitsgemeinschaften, z.B. der Religionspädagogen, der Beauftragten in den Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden für Mission, Liturgie, Caritas, Schule, Jugend etc.
  • Organisation der Hilfe und Aushilfe bei Krankheit, Tod, Urlaub
  • Begegnung, Arbeitsaustausch, spirituelle Förderung und fachliche Weiterbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter für alle pastoralen Aufgaben
  • Verbindung zu den kommunalen Körperschaften, Vertretung in den Ausschüssen des Kreises. Sind in einem Kreis mehrere Dekanate, so wählen die Dechanten aus ihrer Mitte einen Kreisbeauftragten.
  • Kontakt zu den Caritasverbänden und den anderen Freien Wohlfahrtsverbänden und Einrichtungen
  • Kontakt mit Presse und Rundfunk zwecks Information und Kommunikation
  • Abstimmung der Arbeit mit den Volks- und Heimvolkshochschulen sowie den verschiedenen Bildungswerken und anderen außerkirchlichen Gremien, Institutionen und Aktionen
  • Vorschläge für den Einsatz von Schulseelsorgern.
Das Dekanat sorgt für Angebote von spezialisierten Diensten. Zu diesen gehören z.B.:
  • Beratungsdienst Ehe- und Familienberatung: Vorbereitung auf Ehe, Junge Familie, konfessionsverschiedene Ehen, Problemkinder, Beratung für Suchtkranke, Alkoholiker, Randgruppen
  • Erholungs- und Gesundheitsdienst, Kur- und Freizeitpastoral, Krankenhäuser, Altenzentren
  • Bildung und Förderung von berufsbezogenen Gruppen Mütter mit Kleinkindern und schulpflichtigen Kindern, ausländische Arbeitnehmer mit ihren Familien, Schichtarbeiter usw.
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3.3. Leitung5#

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3.4. Verwaltung

Die Verwaltungsaufgaben des Dekanats werden unter Verantwortung des Dechanten von geeigneten Mitarbeitern erfüllt.
Das Dekanatsbüro hat in der Regel einen festen Ort im Dekanat und ist entsprechend seinen Aufgaben personell und sachlich auszustatten.
Der Dekanatsverwaltung obliegen unter anderem die Ausführung von Entscheidungen der Leitung, die Unterstützung der Aufgaben der Gremien, Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Dekanates.
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4. Region […]6#


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1 ↑ [Der Text erwähnt hier die Pfarrverbände. Die errichteten wurden im Zusammenhang mit der Errichtung der Pastoralverbünde aufgelöst.]
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2 ↑ [Die hier genannten Regionen wurden aufgehoben durch Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene vom 27. Januar 2006, in: KA 149 (2006) 17-19, Nr. 16 (abgedruckt: C.3.11).]
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3 ↑ [Ergänzend sind zu beachten: Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene vom 27. Januar 2006, in: KA 149 (2006) 17-19, Nr. 16; Statut für die Dekanate (Dekanatsstatut) vom 27. Januar 2006, in: KA 149 (2006) 19-23, Nr. 17 (abgedruckt: C.3.11-12)].
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4 ↑ [Geändert durch Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene (abgedruckt: C.3.11).]
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5 ↑ [Vgl. Dekanatsstatut vom 27. Januar 2006, in: KA 149 (2006) 19-23, Nr. 17 (abgedruckt: C.3.12).]
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6 ↑ [gegenstandslos].