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Dekanatsbüros. Investitionen und Miete
Verwaltungsverordnung vom 29. März 2006
(Az 6/A 12-10.01.298)
#Durch das Gesetz zur Neuordnung der mittleren Ebene im Erzbistum Paderborn vom 27.1.20061# werden zum 1.7.2006 die bestehenden Seelsorgeregionen und Dekanate aufgelöst und 19 neue Dekanate errichtet. Zur Anmietung der Dekanatsbüros und zur Finanzierung der notwendigen Investitionskosten wird folgendes Verfahren festgeschrieben:
- Die Anmietung der Dekanatsbüros erfolgt durch das Erzbistum Paderborn. Entsprechende Mietverträge sind im Einzelfall abzuschließen.Das Erzbistum zahlt für die Räume des Dekanatsbüros eine Miete in ortsüblicher Hohe einschl. Mietnebenkosten. Ist eine Katholische Kirchengemeinde Vermieterin, sind die Mieten im Haushaltsplan der Kirchengemeinde zu veranschlagen und auf die Schlüsselzuweisung anzurechnen.
- Das Erzbistum fördert notwendige Investitionen in Bezug auf die neuen Dekanatsbüros mit 70%. Der verbleibende Finanzierungsanteil in Höhe von 30% muss durch die betreffende Kirchengemeinde sichergestellt werden.Die Finanzierung der Kosten der Schönheitsreparaturen, der spezifischen Büroeinrichtung (Beleuchtung) sowie der sonstigen Einrichtung wird vom Erzbistum zu 100% übernommen.Die Kosten der zukünftigen Bauunterhaltung werden ebenfalls nach dem Schlüssel 70/30 finanziert. Kosten für allgemeine Gebäudeinstandsetzungen, die dem Bereich des Dekanatsbüros direkt nicht zugeordnet werden können, sind nach den jeweiligen Nutzflächenanteilen zu erfassen.
- Sofern im Einzelfall ein Sonderetat besteht bzw. Vermieter nicht eine Kirchengemeinde ist, muss der Sonderetat bzw. der Vermieter die Investitionskosten zur Herrichtung und Unterhaltung des Dekanatsbüros in voller Höhe finanzieren. Ausgenommen sind die Schönheitsreparaturen, die spezifische Büroeinrichtung sowie die sonstige Einrichtung, deren Kosten zu 100% vom Erzbistum übernommen werden. Eine Mietzahlung erfolgt in diesen Fällen an den Sonderetat bzw. an den Vermieter. Eine Anrechnung der Mieteinnahmen erfolgt in diesen Fällen nicht.