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Ökumenische Gemeindepartnerschaften am Ort

Leitlinien aus der evangelisch-katholischen Kommission der (Erz-) Bistümer Paderborn und Münster, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 28. November 2005

in: KA 148 (2005) 211-214, Nr. 194

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3. Leitlinien für Ökumenische Gemeindepartnerschaften

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3.1 Konkrete Schritte aufeinander zu

Bereits 1977 haben Erzbischof Degenhardt2#, Bischof Tenhumberg und Präses Thimme für unsere Kirchen das gemeinsame Anliegen formuliert, „wonach das Maß der Verbundenheit in der Lehre durch die Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an den Christen und an der ganzen Gesellschaft zum praktischen und wirksamen Ausdruck kommen soll“.
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3.1.1 Einander kennen und verstehen lernen

Das gegenseitige Kennenlernen steht am Anfang aller ökumenischen Bemühungen und ist zugleich eine bleibende Aufgabe. Vor allem junge Menschen, aber auch Erwachsene, die neu zur Gemeinde kommen, brauchen dazu Gelegenheit und Anstoß. Wir nehmen in unseren Gemeinden wahr, dass das Wissen um Frömmigkeit und gelebten Glauben der eigenen und erst recht der jeweils anderen Konfession schwindet. Wir ermuntern die Gemeinden zu allen Initiativen, die Glauben vertiefen und ökumenisches Lernen fördern.
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3.1.2 Gemeinschaft im geistlichen Leben, in Gebet und Gottesdienst

Gemeinschaft im geistlichen Leben, in Gebet und Gottesdienst ist das Herz aller ökumenischen Überlegungen und Initiativen. Ohne diese Mitte droht die Ökumene einem oberflächlichen Aktionismus zu verfallen, der letztlich leer läuft. Das ökumenische Anliegen sollte in allem Beten und gottesdienstlichen Tun in der Gemeinde seinen festen Platz haben, sowohl in den eigenen als auch in gemeinsamen Gottesdiensten oder Gebeten.
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3.1.3 Zusammenarbeit in Kirche und Gesellschaft

Zum Wesen christlicher Gemeinden gehört es, dass sie ihr gemeinsames Zeugnis nicht nur vor der Welt ausrichten, um ihr ein Beispiel der Gemeinschaft zu geben, sondern auch für die Welt, damit möglichst viele Menschen etwas von der Güte und Liebe Gottes zu spüren bekommen. Vieles im Bereich von Caritas und Diakonie wurde in den letzten Jahrzehnten schon im ökumenischen Geist miteinander getan. Die Kirchen und Gemeinden müssen sich aber fragen, „ob sie nicht in allen Dingen gemeinsam handeln müssten, abgesehen von solchen, in denen tiefe Unterschiede der Überzeugung sie zwängen, für sich allein zu handeln“ (Lund 1952). Nicht das gemeinsame Handeln muss begründet und gerechtfertigt werden, sondern das getrennte.
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3.2 Welche Inhalte sollten Ökumenische Gemeindepartnerschaften haben?

  • Das gemeinsame Fundament der Partnerschaft:
    • Die Heilige Schrift
    • Jesus Christus, Erlöser der Welt
    • Die eine Taufe als sakramentales Band der Einheit
    • Glaube an den dreieinen Gott
    • Der Dank an Gott für die bereits im Heiligen Geist geschenkte und sichtbar gewachsene Einheit.
  • Ökumenische Grundhaltungen der Partnerschaft, die aus dem Leiden an der Trennung erwachsen und in die Leidenschaft für die Einheit der Christen führen:
    • Offener Austausch und die Bereitschaft, das Gute beim anderen zu entdecken
    • Zusammenarbeit „auf gleicher Augenhöhe“
    • Wechselseitige Anteilnahme an den geistlichen Reichtümern
    • Das Gebet füreinander
    • Gastfreundschaft
    • Offenheit für weitere Partner
  • Begegnungsfelder der Partnerschaft mit konkreten Beispielen:
    • Gemeinsames Gebet und Gottesdienst
      • Regelmäßige ökumenische Gottesdienste
      • Weltgebetswoche für die Einheit der Christen/Weltgebetstag der Frauen
      • Ökumenische Friedensdekade/Friedenstage
      • Ökumenische Kurzandachten (z.B. im Rahmen der Citypastoral)
      • Ökumenisches Taufgedächtnis
    • Gemeinsames Gespräch
      • Ökumenisches Bibelgespräch/Bibelwoche
      • Was eint – was trennt?
      • Typisch katholisch – typisch evangelisch – Einheit und Vielfalt christlicher Frömmigkeit (z.B. Feiertage)
    • Begegnungen zwischen Mitarbeitern, Gemeindegremien und Gemeindegruppen
      • Ökumenisches Konveniat/ökumenische Pfarrkonferenz
      • Begegnung zwischen Gemeindegruppen, besonders unter Jugendlichen
      • Begegnung zwischen Leitungsgremien (Presbyterium, Gemeindebeirat, Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat)
      • Gründung einer lokalen ACK
    • Konfessionsverschiedene Ehen und Familien
      • Ökumenische Ehevorbereitungskurse
      • Gründung ökumenischer Familienkreise
    • Gemeinsame Feste
  • Die einzelnen Arbeitsfelder der Partnerschaft:
    • Gemeinsam Zeugnis geben (Martyria)
      • Kirchliche Erwachsenenbildung
      • Schule
      • (Kinder-) Bibelwochen
      • Missionarische Gemeindeprojekte
    • Gemeinsamer Dienst (Diakonia)
      • Besuchsdienste für kranke und ältere Menschen
      • Gemeinsame Besuche bei Neuzugezogenen
      • Ökumenische Flüchtlingsarbeit
      • Ökumenische „Tafeln“
    • Gesellschaftliche Verantwortung
      • Gemeinsame Einrichtungen (Bahnhofsmission; Hilfeeinrichtungen für Obdachlose, Arbeitslose, Suchtkranke, Eine-Welt-Arbeit etc.)
      • Gemeinsame Beratungsdienste (z.B. Telefonseelsorge, Ehe-, Erziehungs-, Lebensberatungsstellen)
      • Zusammenarbeit bei Sozialstationen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen
      • Woche für das Leben
      • Friedensdekade
      • Ökumenische Aktionen wie z.B. „Dekade zur Überwindung von Gewalt“
    • Kommunale Verantwortung
      • Gemeinsame Mitsprache bzw. Mitwirkung in Anliegen der kirchlichen Jugendarbeit/des Jugendschutzes
      • Gemeinsame Mitsprache oder Mitwirkung bei der Planung kirchlicher Gebäude, Einrichtungen oder Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime
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3.3 Auf dem Weg zu mehr Verbindlichkeit

Die Charta Oecumenica formuliert: „Wir verpflichten uns, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens oder größerer Zweckmäßigkeit dem entgegenstehen“ (aus: Charta Oecumenica II/4).
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3.3.1 Formen und Einrichtungen ökumenischer Begegnung

Unsere Kirchen und die Gemeinden sind lebendig, verändern sich. Aktuell erfahren wir einen besonderen Veränderungsdruck in der evangelischen und der katholischen Kirche gleichzeitig. Es geht zuerst um geistlich-missionarische Aufgaben, aber auch um die Bewältigung struktureller Krisen. Wir fördern die Bereitschaft zwischen den Gemeinden, sich hierüber offen und in geschwisterlichem Geist gegenseitig zu informieren und miteinander abzustimmen. Die verbindliche Verabredung zu gemeinsamen Treffen, die dem Austausch auf der Leitungsebene wie zwischen den Gemeinden dienen, sollte selbstverständlich sein.
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3.3.2 Vertragliche Vereinbarungen „Ökumenischer Gemeindepartnerschaften“

Gemeinden, die darüber hinaus ihrem gewachsenen Miteinander verbindliche und sichtbare Formen geben wollen, können dazu die Form der Vereinbarung zur Gemeindepartnerschaft nutzen. Eine solche Vereinbarung bindet, aber sie zwingt nicht. Sie setzt einen intensiven Beratungsprozess in den Gemeinden und den örtlichen Leitungsgremien voraus und sollte der Kirchenleitung zur zustimmenden Kenntnis vorgelegt werden.
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3.3.3 Die neue Perspektive: Ökumene als Entlastung durch Kooperation

Angesichts besonderer finanzieller und struktureller Veränderungen wächst in vielen Gemeinden der Wunsch, die Wahrnehmung von Aufgaben durch eine gemeinsame Trägerschaft für die Zukunft zu sichern. Die gemeinsame Nutzung von Gemeinderäumlichkeiten, insbesondere auch Kirchen, kann dazu beitragen, dass Gemeinden vor Ort präsent bleiben können. Zum Gelingen solcher Projekte ist es unverzichtbar, dass klare rechtliche Regelungen getroffen werden, die alle Fragen klären und auch den möglichen Fall einer späteren Auflösung regeln. Allein finanzielle Überlegungen werden allerdings nicht zu einem ökumenischen Miteinander führen. Deshalb setzen gemeinsame Nutzungsverträge zwischen Gemeinden, die der Genehmigung durch die Kirchenleitungen bedürfen, voraus, dass die Partnerschaft mit Leben erfüllt werden kann.3#
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3.3.4 Offenheit für weitere Partner

Ökumenisches Miteinander umfasst mehr als die evangelischen und katholischen Gemeinden an einem Ort. Darum sollte jede ökumenische Kooperation offen bleiben für die anderen christlichen Kirchen und Gemeinden am Ort, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind, und den weltweiten Horizont der Ökumene.
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3.3.5 Das gemeinsame Ziel: Die volle Einheit der Christen

„Das Gespräch der Kirchen über die Lehre ist nur ein Teil der Aufgabe, die ihnen heute gemeinsam gestellt ist. Durch die Zusammenarbeit in ihrem Dienst an den Christen und an der ganzen Gesellschaft kommt das Maß der Verbundenheit in der Lehre zum praktischen und wirksamen Ausdruck. Diese Zusammenarbeit muss mehr und mehr vervollkommnet werden. Sie lehrt unsere Kirchen, einander besser kennen zu lernen und höher zu achten und den Weg der Einheit der Christen zu bereiten.“4#

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1 ↑ Auf Abdruck von: 1. Vorwort; 2. Wozu Leitlinien für Ökumenische Gemeindepartnerschaften? wurde verzichtet.
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2 ↑ Aus dem Vorwort zu „Kirchen im gemeinsamen Handeln“ … [1977].
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3 ↑ [Vgl. hierzu Richtlinien, abgedruckt: E.3.91.]
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4 ↑ Kirchen auf gemeinsamem Wege, a.a.O., S. 6. [1977].