.

Friedhofsunterhaltungsgebühren. Umfang

Hinweis auf staatliches Recht

in: KA 129 (1986) 183, Nr. 216

#
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 26.2.1986 ein Urteil gesprochen, wonach die Erhebung von Friedhofsunterhaltungsgebühren für mehrere Jahre im voraus unzulässig ist.
Kirchengemeinden, die in der Friedhofsgebührenordnung die Erhebung von Friedhofsunterhaltungsgebühren festgesetzt haben, werden um Beachtung des Urteils gebeten.