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Benutzung der Orgeln zu Übungszwecken

Hinweis

in: KA 91 (1948) 141, Nr. 365

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Um dem kirchenmusikalischen Nachwuchs Gelegenheit zu wünschenswerter Ausbildung im Orgelspiel zu bieten, mögen die Pfarrer und Pfarrvikare zu diesem Zwecke die Benutzung der Kirchenorgeln gestatten, soweit die betr. Personen ein ernsthaftes Studium anstreben. Jedoch ist es ratsam, wegen der Heiligkeit des Ortes Einschränkungen bezüglich der Zeit und der Stärke des Spielens zu machen.