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Prüfung von Blitzschutzanlagen

Hinweis

in: KA 140 (1997) 47, Nr. 67

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Aufgrund mehrerer Vorkommnisse, insbesondere im Gebiet des Gemeindeverbandes Siegerland-Südsauerland, wird erneut darauf hingewiesen, dass Blitzschutzanlagen an kirchlichen Gebäuden aufgrund eines entsprechenden Sammelversicherungsvertrages auf Antrag kostenlos von den Blitzschutzsachverständigen der Provinzial-Feuersozietät in Münster überprüft werden […]1#. Immer wieder versuchen andere Unternehmen, die Kirchengemeinden zur Überprüfung der Blitzschutzanlagen gegen Entgelt zu veranlassen. Hierzu besteht wie beschrieben keine Veranlassung.

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1 ↑ [Zu Versicherungen vgl. E.3.81.]