.Mitteilung von Taufen und Trauungen zwischen
Mitteilung von Taufen und Trauungen zwischen
den Pfarr- und Pfarrvikarieämtern und
den missiones cum cura animarum
Hinweis
in: KA 126 (1983) 123-124, Nr. 202
#Im Kirchlichen Amtsblatt für das Erzbistum Paderborn (KA 1979 S. 176) sind die geltenden Bestimmungen über die Führung der Kirchenbücher in den missiones cum cura animarum für Ausländer veröffentlicht worden.1#
In den Bestimmungen ist enthalten, dass die jeweiligen Taufen und Trauungen dem zuständigen Pfarr- bzw. Pfarrvikarieamt zur Zweiteintragung mitzuteilen sind. Um Schwierigkeiten in der Kirchenbuchführung zu vermeiden und zur Sicherung der Daten, wird darauf hingewiesen, dass die Benachrichtigung umgehend erfolgen muss. Im KA 1980 S. 148 wurden die Pfarr- bzw. Pfarrvikarieämter darauf hingewiesen, dass Taufen, Nottaufen, Konversionen, Firmungen, Trauungen und Todesfälle ausländischer Katholiken der zuständigen Mission für die Ausländer zur Zweiteintragung in deren Kirchenbüchern mitzuteilen sind. Auch diese Mitteilungen sollen umgehend erfolgen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Blätter 3, 4 und 5 des Formulars „Anmeldung für die Taufe“ an die zuständige Pfarrei weiterzureichen sind, in der der Täufling wohnt, falls Taufpfarrei und Wohnpfarrei nicht identisch sind.