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Meldung der Pfarr- und Pfarrvikarieämter
an die Missionen für Ausländer

Hinweis

in: KA 123 (1980) 148, Nr. 208

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Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass alle Taufen, Nottaufen, Konversionen, Firmungen, Trauungen und Todesfälle von ausländischen Katholiken, die von Pfarrern, Pfarrvikaren, Vikaren usw. vorgenommen wurden, der zuständigen Mission für die Ausländer mitgeteilt werden muss, damit diese Handlungen auch in deren Kirchenbüchern eingetragen werden. […]