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Genehmigung von Beschlüssen der Entscheidungsgremien von Vereinen und Verbänden
Hinweis
in: KA 127 (1984) 96, Nr. 178
#Sofern Beschlüsse von Vereinen und Verbänden zur Genehmigung eingereicht werden, wird gebeten darauf zu achten, dass die Protokollauszüge folgende Informationen enthalten:
- Tag der Einladung
- Tag der Sitzung
- Gesamtzahl der Mitglieder
- Namen der anwesenden Mitglieder und ggfl. Gäste
- Name des Sitzungsleiters
- Wortlaut des Beschlusses gemäß Protokollbuch mit Angabe des Tagesordnungspunktes
- Bestätigung über die ordnungsgemäße Einladung und den ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf
- Bestätigung durch den Vorsitzenden oder den autorisierten Geschäftsführer unter Beidrückung des Vereinssiegels.
Ferner ist darauf zu achten, dass die Bestätigung mit Originalunterschrift zu versehen ist; fotokopierte Bestätigungen können nicht genehmigt werden. Die Verwendung vorgeschriebener Formblätter ist nicht vorgesehen.
Sofern nach der Satzung bestimmte qualifizierte Abstimmungsergebnisse erforderlich sind, ist das Abstimmungsergebnis im Detail anzugeben.
Da Vorstandsbeschlüsse den Verein selbst und das Vereinsvermögen unmittelbar in Anspruch nehmen, wird wegen des materiellen Gehaltes dieser Beschlüsse um Einhaltung der Formvorschriften gebeten.