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Kompetenzeinheit für Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn
Geschäftsordnung vom 8. November 2018
Az.: 2.106/3347/4/169-2018
####I. Auftrag
Aufgabe der Kompetenzeinheit ist es, die Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn, vornehmlich diejenigen in Trägerschaft der sieben katholischen Kita-gGmbHs, in ihrem Wirken als familienpastorale Orte zu unterstützen und zu profilieren. Sie vertritt die Anliegen des Erzbistums für den Bereich der kirchlichen Kindertageseinrichtungen nach innen und außen, und dient den Kindertageseinrichtungen der gGmbHs, den gGmbHs und den Vertretungen der Pastoralen Räume als verlässliche zentrale Ansprechpartnerin. Sie unterstützt und fördert bei den pädagogischen Fachkräften der Einrichtungen, bei den Trägern und den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden das Anliegen, die Einrichtungen als wichtige familienpastorale Orte zu verstehen. Sie ist mit allen Fragen der Konzeption, der Errichtung und der Finanzierung der katholischen Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft koordinierend befasst, löst die bisherige Planungskommission Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn in ihren Aufgaben ab und vertritt die politischen und strategischen Linien in den Fragen der Kindertageseinrichtungen nach innen und außen – ausgenommen sind die spitzenverbandlichen Vertretungen. Hier erfolgt jedoch eine enge Abstimmung des Diözesancaritasverband und der Kompetenzeinheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben finden sich in der Kompetenzeinheit folgende Fachbereiche:
- Leitung
- Pastoral
- Fort- und Weiterbildung
- Fachberatung/Fach- und sozialpolitische Grundlagenarbeit
- Sekretariat/Verwaltung
Die Kompetenzeinheit für Kindertageseinrichtungen ist bis auf weiteres im Managementteam Dienste der Leitung „Pastorale Dienste“ zugeordnet.
####II. Fachbereiche
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen in ihren Fachbereichen die familienpastorale Arbeit der Kindertageseinrichtungen durch die im folgenden beschriebenen Leistungen zugunsten der Einrichtungen, der Träger und der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden
- Leitung
- leitet die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen zur Förderung des Selbstverständnisses als Pastoraler Ort bei Trägern, Einrichtungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge im Pastoralen Raum/Pastoralverbund
- stellt die zentrale einheitliche Ansprechbarkeit für den Bereich der Kindertageseinrichtungen nach innen und außen sicher
- vertritt die Interessen des Erzbistums in Grundsatzfragen und Fragen strategischer Planung und die Interessen der kirchengemeindlichen Kitas innerhalb des Erzbistums ist durchführungsverantwortlich für die Bereiche:
- Pastoral in den Kindertageseinrichtungen
- Konzeptionierung der Fort- und Weiterbildung
- Koordinierung der Fachberatung der Kindertageseinrichtungen und der unterschiedlichen Interessensvertretungen
- arbeitet eng mit dem Projekt „Kitas-verbinden des Programms „Kirchenverwaltung der Zukunft – mehr Raum für Seelsorge zusammen
- stellt die Kommunikation mit den Kita-gGmbHs als Träger der kirchengemeindlichen Einrichtungen und dem Diözesancaritasverband sicher
- stimmt mit den Geschäftsführern der gGmbHs die strategischen Ziele der Gesellschaften zur Bistumspolitik ab
- fördert die Einbindung der Mitglieder der Verwaltungsräte der Kita-gGmbHs aus Christian-Bartels-Stiftung, dem Diözesancaritasverband und den Ortscaritasverbänden (CariPro GmbH)
- sorgt für die Vernetzung auf Bundes- und Landesebene
- Pastoral
- fördert das Selbstverständnis der Kindertageseinrichtungen als Pastorale Orte und das katholische Profil der Einrichtungen
- erstellt einen Rahmen für das Pastoralkonzept der Kindertageseinrichtungen auf Bistumsebene und entwickelt zugehörige pastorale Leitlinien
- entwickelt Angebote zur spirituellen Begleitung der pädagogischen Fachkräfte und sorgt für die Durchführung der Angebote
- sorgt für die Weiterentwicklung und Begleitung der Steuerungsgremien
- sorgt für die Durchführung der Zertifizierung und Rezertifizierung der Kindertageseinrichtungen zu familienpastoralen Orten
- koordiniert die Fachkonferenz Pastoral und die Zertifizierungskommission
- Fort und Weiterbildung
- sorgt für die Entwicklung und laufende Fortschreibung eines Curriculums zur Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte
- koordiniert die Fort- und Weiterbildungsangebote mit den Kita-gGmbHs und den einzelnen Trägern der Angebote
- hält Kontakt zu den Ausbildungsstellen und den einzelnen Anbietern der Fort- und Weiterbildung und bindet diese in die Entwicklung und den Ausbau eines Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepts ein.
- verantwortet die Erstellung des Fortbildungsprogramms koordiniert die Fachkonferenz Fort- und Weiterbildung
- Fach- und sozialpolitische Grundlagenarbeit/Fachberatung
- Grundlagenarbeit: Erfassen und Aufbereiten politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sorgt für die Information und Abstimmung der Fachberatungen der Kita-gGmbHs und des Diözesancaritasverbandes und die Förderung des Diskurses
- koordiniert die Fachkonferenz Fachberatung
- Sekretariat/VerwaltungUnterstützung der Verantwortlichen der Fachbereiche durch:
- Organisation von Terminen
- Koordination von Fristen
- Schreib- und Sekretariatsarbeiten
- Führen der Haushaltsübersicht
III. Gremien
Die im Folgenden aufgezeigten Konferenzen bilden die Grundstruktur der Gremien. Der Leitung der Kompetenzeinheit obliegt eine mögliche Ergänzung der Konferenzen sowie der Teilnehmenden.
Leitung | Teilnehmer | Aufgaben | |
Gesamtkonferenz Kita | Leitung der Kompetenzeinheit |
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Fachkonferenz Pastoral | Leitung der Kompetenzeinheit |
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Fachkonferenz Fort- und Weiterbildung | Fachkraft des Bereichs Fort- und Weiterbildung der Kompetenzeinheit |
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Fachkonferenz Fachberatung | Fachkraft des Bereichs Fachberatung/Fach- und sozialpolitische Grundlagenarbeit der Kompetenzeinheit |
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Fachkonferenz Verwaltungsräte EGV/Caritas | Leitung der Kompetenzeinheit |
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Zertifizierungskommission Familienpastoraler Ort | Leitung der Kompetenzeinheit |
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IV. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 15. November 2018 in Kraft.