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Friedhofsgebühren. Höhe

Hinweis

in: KA 132 (1989) 49, Nr. 74 (Auszug)

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4.
[…] In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Höhe der Gebühren ausreicht, um sämtliche Ausgaben für den Friedhof decken zu können. Das bezieht sich auch auf evtl. notwendig werdende Instandhaltungsmaßnahmen und auf die Verzinsung und Tilgung aufgenommener Darlehen. Insofern sind die Gebühren lfd. auf ihre Höhe zu überprüfen und erforderlichenfalls in einer neuen Gebührenordnung anzuheben.