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Versicherungsschutz. Hinweise
Hinweise
in: KA 152 (2009) 145-146, Nr. 159; vgl. KA 160 (2017) 131, Nr. 123
#Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass
- in der Herbst- und Winterzeit im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht eine besondere Sorgfalt zu verwenden ist auf das Räumen von Laub und das Streuen bei Schnee- und Eisglätte auf Bürgersteigen, Gehwegen und Plätzen. Hierbei ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde der politischen Gemeinde zu erfragen, in welchem Zeitraum die Streupflicht besteht. Lt. Rechtsprechung muss auch außerhalb der pflichtigen Zeiträume gestreut werden, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Entstehung von Gefahrenquellen zu erwarten ist“. Übernimmt eine Kommune oder ein Unternehmen für eine Kirchengemeinde die Streu- und Räumpflicht, wird dringend empfohlen, hierüber schriftliche Vereinbarungen abzuschließen.
- in der Advents- und Weihnachtszeit beim Benutzen von echten Kerzen in Adventskränzen, - gestecken und an Tannenbäumen in jedem Fall sicherzustellen ist, dass diese Kerzen nicht von Kindern ohne Aufsicht angezündet werden oder unbeaufsichtigt brennen. Bei einem Brandschadensereignis durch nicht beaufsichtigtes Abbrennen von Kerzen ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen, die eine Schadensersatzpflicht durch einen Versicherer unter Umständen ausschließen kann.
- in der Kälteperiode in leerstehenden Gebäuden aus Heizungsanlagen das Wasser abgelassen werden oder die Heizung auf das Heizminimum (Entfrostung) eingestellt werden sollte, um Frostschäden am Heizungssystem und daraus resultierende Folgeschäden zu vermeiden. Sollte die Heizung auf Entfrostung eingestellt sein, entbindet das den Hausbesitzer nicht, von Zeit zu Zeit die Funktionsfähigkeit der Heizung zu kontrollieren.
- geliehene Kraftfahrzeuge, die für Aufgaben der Pfarrgemeinde eingesetzt werden, z.B. für einen Transport von Weihnachtsbäumen o.a., grundsätzlich nicht über die Dienstreisekaskoversicherung des Erzbistums versichert sind. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Eigentümer oder ein eingetragener Berechtigter das Fahrzeug selber steuert. Für alle anderen Fälle ist eine Tagesversicherung bei einem Versicherer abzuschließen. Empfehlung: Jugendhaus Düsseldorf, Telefon: 0211/4693135 oder info@jhdversicherungen.de.