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Benutzung von Kirchtürmen und sonstigen kirchlichen Gebäuden für artistische Schaustellungen

Hinweis

in: KA 92 (1949) 9, Nr. 14

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Artistische Wandergruppen haben in verschiedenen Fällen versucht, Kirchtürme zur Vorführung von Schaustellungen am hohen Drahtseil zu benutzen. Derartige Anträge sind mit Rücksicht auf die Würde des Gotteshauses abzulehnen. Auch andere kirchliche Gebäude dürfen hierzu nicht zur Verfügung gestellt werden.