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Kunstgut. Abgabe an das Erzbistum
Hinweis
in: KA 129 (1986) 71, Nr. 102
#- Im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 1970 Nr. 157 ist auf die Genehmigungspflicht bei der Weggabe bzw. Veräußerung von Kunstgegenständen hingewiesen worden.
- Will eine Kirchengemeinde sich von vorhandenen Kunstgegenständen trennen, besteht die Möglichkeit, diese in Hardehausen im bistumseigenen Depot zu lagern. Das Eigentumsrecht der Kirchengemeinde bleibt unangetastet.