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Verzeichnis der Messstiftungen
Hinweis
in: KA 129 (1986) 125, Nr. 158
#Es ist größte Sorgfalt darauf zu verwenden, dass eingegangene Messstiftungsverpflichtungen in vollem Umfang erfüllt werden. Das setzt voraus, dass über jede Messstiftung und deren Erfüllung sorgfältig Buch geführt wird.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat hat ein Messstiftungsverzeichnis in Form einer gebundenen Broschüre drucken lassen, in dessen Anhang auch Hinweise und Muster für den Abschluss einer Messstiftung zu finden sind. Kirchengemeinden, die Messstiftungsverpflichtungen zu erfüllen haben, können das Verzeichnis kostenlos beim Erzbischöflichen Generalvikariat anfordern.
Aus gegebener Veranlassung weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Errichtung von Messstiftungen der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes bedarf. Kirchenvorstandsbeschluss und Messstiftungsurkunde sind dem Erzbischöflichen Generalvikariat zur Genehmigung einzureichen.