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Pastorale Vereinbarung mit der syrisch-orthodoxen Kirche

Vereinbarung vom 24. Januar 1994

in: KA 137 (1994) 53-54, Nr. 71

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Am 23. Juni 1984 unterzeichneten Papst Johannes Paul II. und der syrisch-orthodoxe Patriarch von Antiochien, Mar Ignatius Zakka I., eine Erklärung zu gegenseitigen pastoralen Hilfen (vgl. Dokumente wachsender Übereinstimmung II, Paderborn-Frankfurt 1992, 571-574). Dieses Dokument bringt eine weitgehende, wenn auch noch nicht vollkommene Kirchengemeinschaft zwischen der katholischen und syrisch-orthodoxen Kirche zum Ausdruck. Papst und Patriarch bekräftigen darin nicht nur eine Identität hinsichtlich des christologischen Bekenntnisses, sondern erkennen auch ausdrücklich die Gültigkeit aller Sakramente an, die in beiden Kirchen gespendet werden. Sie machen sich die Aussagen zu eigen, die bereits das Zweite Vatikanische Konzil in seinem Dekret über die katholischen Ostkirchen (OE 27) und in dem Dekret über den Ökumenismus (UR 15) gemacht hat, und erklären: „Es ist in der Tat nicht selten, dass unsere Gläubigen keinen physischen oder moralischen Zugang zu einem Priester mit ihrer eigenen Kirche haben. In der Sorge darum, diesen Nöten entgegenzukommen, und mit dem Gedanken an ihr geistliches Wohlergehen autorisieren wir die Gläubigen, in diesen Fällen die Sakramente der Beichte, der Eucharistie und der Krankensalbung von einem rechtmäßigen Priester einer unserer beiden Schwesternkirchen zu erbitten, wenn sie diese benötigen“ (a.a.O. II, 573).
In der Bundesrepublik Deutschland leben zur Zeit aufgrund verschiedener Umstände mehr als 30 000 Gläubige der syrisch-orthodoxen Kirche, vor allem aus der Südosttürkei, aber auch aus dem Libanon, aus Syrien und aus dem Irak. Sie werden von 35 Priestern und drei Diakonen seelsorglich betreut. Vielfach befinden sie sich jedoch in einer echten Diasporasituation und haben oft kaum eine Möglichkeit, von ihren Seelsorgern regelmäßig betreut zu werden. Viele besuchen daher mit Gutheißung ihrer zuständigen kirchlichen Autorität katholische Gottesdienste, und ihre Kinder nehmen am katholischen Religionsunterricht teil. Auf ihre Situation treffen die Aussagen der von Papst Johannes Paul II. und Patriarch Ignatius Zakka I. unterzeichneten Erklärung in besonderer Weise zu.
Aus diesem Dokument, das weltweite Geltung hat, sind für die Seelsorge in Deutschland Konsequenzen zu ziehen. Der nachfolgende Text ist daher vor der Veröffentlichung dem für Deutschland zuständigen syrisch-orthodoxen Metropoliten von Mitteleuropa, Mar Julius J. Cicek, vorgelegt worden, der ihn „mit großer Freude“ entgegengenommen und keinerlei Einwände gegen Form und Inhalt erhoben hat.
  1. Gläubige der syrisch-orthodoxen Kirche, die in rechter Weise disponiert sind und einen katholischen Priester bitten, ihnen die Sakramente der Buße, der Eucharistie und/oder der Krankensalbung zu spenden, dürfen nicht abgewiesen werden, wenn sie physisch oder moralisch nicht in der Lage sind, sich an einen Priester der eigenen Kirche zu wenden (vgl. CIC c. 844 § 3 und CCEO c. 671 § 3).
  2. Kinder syrisch-orthodoxer Eltern, die am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, können mit Zustimmung ihrer Eltern auch auf den Empfang des Sakramentes der Buße vorbereitet werden. Der Ritus der Einzelbeichte ist in beiden Kirchen sehr ähnlich.
  3. Einer Teilnahme an der feierlichen Erstkommunion in der örtlichen katholischen Pfarrgemeinde dürfte nichts entgegenstehen, besonders dort, wo die Erstkommunion im Klassenverband vorbereitet wird. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die syrisch-orthodoxen Kinder bereits bei der Taufe erstmals kommunizierten. So kann dies nur die Feier der ersten feierlichen Kommunion sein, wie dies auch bei katholischen Kindern der Fall ist, die die Frühkommunion gefeiert haben.
  4. Das Sakrament der Firmung empfangen alle Christen östlicher Überlieferung, orthodoxe wie katholische („unierte“), zusammen mit dem Sakrament der Taufe. Da dieses Sakrament unwiederholbar ist, darf der heranwachsende syrisch-orthodoxe Gläubige (dasselbe gilt für Kinder, die einer katholischen Kirche östlicher Überlieferung angehören) nicht noch einmal gefirmt werden.
  5. Da eine vollkommene Identität des Glaubens noch nicht erzielt ist, die Eucharistie aber höchster Ausdruck der Kircheneinheit und -gemeinschaft ist, ist eine eucharistische Konzelebration1# von Priestern beider Kirchen nicht möglich.
  6. Die katholischen Priester, die im selben Gebiet seelsorglich tätig sind, sollen mit den syrischorthodoxen Priestern brüderliche Gemeinschaft pflegen, wo immer sich die Möglichkeiten dazu ergeben.

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1 ↑ Eine Konzelebration der Eucharistie durch mehrere Priester, wie sie die Kirchen der byzantinischen Überlieferung und die römisch-katholische Kirche kennen, ist in der Praxis der syrisch-orthodoxen Kirche unbekannt.