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Kommunionspendung während des Triduum Paschale

Hinweis auf gesamtkirchliches Recht

in: KA 120 (1977) 23, Nr. 44

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Am Gründonnerstag kann die heilige Kommunion nur in der Messe ausgeteilt werden; Kranken darf sie jedoch zu jeder Tageszeit gebracht werden.
Am Karfreitag wird die Kommunion nur innerhalb der gottesdienstlichen Feier vom Leiden des Herrn gereicht. Aber auch an diesem Tag können die Kranken, die an der Feier nicht teilnehmen können, zu jeder Stunde des Tages kommunizieren.
Am Karsamstag kann die heilige Kommunion nur als Wegzehrung gespendet werden.