.

Die Feier der Trauung am Samstagnachmittag

Hinweis vom 22. Juni 2017

in: KA 160 (2017) 99-100, Nr. 921#

#
Grundsätzlich ist die Feier der Trauung an allen Tagen des Jahres außer Karfreitag und Karsamstag möglich (vgl. Rituale „Die Feier der Trauung“, S. 16). Vor allem am Samstagnachmittag aber wird in einigen Pastoralverbünden die Feier der Trauung mit Verweis auf Beichtzeiten oder die Vorabendmesse grundsätzlich abgelehnt. Hier gilt es, zu Regelungen zu kommen, die sowohl den Interessen des Brautpaares als auch denen der Priester, der Küster und der Gemeinde entsprechen.
Generell erscheint ein zeitlicher Abstand von 90 Minuten zwischen dem Ende der Feier der Trauung und dem Beginn der Vorabendmesse als ausreichend. Dann kann sowohl der Priester zu einer Vorabendmesse in einem anderen Ort fahren als auch der Küster die Kirche für einen anschließend dort stattfindenden Gottesdienst wieder herrichten.
Sollte in der Kirche, in der eine Trauung stattfinden soll, eine regelmäßige Beichtzeit am Samstagnachmittag angesetzt sein, so muss die Feier der Trauung spätestens mit Beginn der Beichtzeit beendet sein.
Für den Fall, dass die Trauung innerhalb einer Messfeier geschieht, so ist zu beachten, dass diese in der Regel als Werktagsmesse des Samstags zählt. Samstags ist für den Bereich des Erzbistums Paderborn die Bination einer Werktagsmesse und einer Vorabendmesse allgemein gestattet (vgl. Diözesangesetz über mehrmalige Messfeiern eines Priesters am Werktag vom 9. Mai 1988, in: KA 131 [1988], Nr. 91).2#
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Anlage 1 zum Zukunftsbild verwiesen, die unter Punkt 3.2.4 Standards zur Eheschließung formuliert.

#
1 ↑ [Vgl. auch KA 115 (1972) 64, Nr. 128.]
#
2 ↑ [Abgedruckt: G.3.54.]