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Kleidung der Kinder
Hinweis
in: KA 133 (1990) 76, Nr. 121
#Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass einheitliche Kleidung für Erstkommunionkinder nur mit Zustimmung aller Eltern des entsprechenden Jahrgangs verwendet werden darf. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Kleiderfrage bei der Feier der Erstkommunion ein neues kirchliches Hindernis für den Empfang der Erstkommunion werden soll. Insbesondere ist nicht anzuraten, einheitliche Kleidung durch die Kirchengemeinde anzuschaffen.