.Verwendung von Paramenten bei
Verwendung von Paramenten bei
nichtliturgischen Veranstaltungen
Hinweis auf gesamtkirchliches Recht
in: KA 93 (1950) 157, Nr. 355
#Wiederholt konnte festgestellt werden, dass für außerkirchliche Veranstaltungen (Nikolausfeiern, Weihnachtsspielen usw.) kirchliche Paramente verwandt wurden. Demgegenüber muss daran erinnert werden, dass gemäß can. 1296 § 1 CIC die liturgischen Gewänder durch ihre Weihe dem profanen Gebrauch entzogen sind und nur zu gottesdienstlichen Handlungen benutzt werden dürfen.1# Der außerkirchliche Gebrauch von geweihten liturgischen Gewändern ist daher nicht statthaft.