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Nutzung von Kirchen und Kapellen für Gottesdienste der armenisch-apostolischen Kirche
Hinweis
in: KA 132 (2019) 138, Nr. 124
#[…] Die Nutzung einer katholischen Kirche oder Kapelle für einen nichtkatholischen Gottesdienst ist, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit Erlaubnis des Ortsordinarius möglich (vgl. can. 1210 CIC; Ökumenisches Direktorium, Art. 137).
Wird im Bereich des Erzbistums Paderborn die Nutzung einer katholischen Kirche oder Kapelle für einen armenisch-apostolischen Gottesdienst erbeten, wird eine Erlaubnis nur dann erteilt, wenn dem Antrag eine Bestätigung der Diözese der armenisch-apostolischen Kirche (Allensteiner Straße 5, 50735 Köln; E-Mail: info@armenische-kirche.de) beigefügt ist, dass der geplante Gottesdienst in Gemeinschaft mit der armenisch-apostolischen Kirche gefeiert wird.