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Änderung der Partikularnormen der
Deutschen Bischofskonferenz zum Eherecht mit
Neufassung des Ehevorbereitungsprotokolls und
Anpassung des diözesanen Sanationsformulars

Hinweis

in: KA 148 (2005) 157-158, Nr. 141;
geändert: in: KA 165 (2022) 55-63, Nr. 47

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Mit Datum vom 24. September 2002 hat die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz geänderte „Partikularnormen zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen sowie des Ehevorbereitungsprotokolls“ beschlossen, die von der Kongregation für die Bischöfe mit Dekret vom 22. Dezember 2004 rekognosziert wurden und zum 1. November 2005 für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verbindlich werden.1#
[…] Zugleich bedarf das für den Bereich des Erzbistums Paderborn amtlich eingeführte Formular „Antrag auf Gewährung der Sanatio in radice“ einer Anpassung an das geänderte Ehevorbereitungsprotokoll.2#
Eine Änderung der bisherigen materiellen Rechtslage ist mit den neuen Partikularnormen und der Einführung geänderter Formulare für die Ehevorbereitung und die Sanatio nicht verbunden. […]
Unberührt von der zum 1. November 2005 eintretenden Änderung der Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz bleiben:
  • „Einheitliche Bestimmungen der Diözesanbischöfe zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen“ zu cann. 1071 § 1 n. 3, 1125 und 1121 § 1 CIC (KA 1989, Nr. 177 u. 178)
  • Diözesanbestimmung zur Gewährung der Sanatio in radice durch den Diözesanbischof gem. can. 1165 § 2 CIC (KA 1989, Nr. 1793#).
Damit behalten auch die dort genannten und als Muster abgedruckten amtlichen Formulare:
  • „Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels“
  • „Litterae dimissoriae. Überweisung zur Eheschließung im Ausland“
  • „Mitteilung über eine Eheschließung“ (Formularsatz)
ihre Gültigkeit und sind in der bisherigen Weise weiter zu verwenden. Ebenfalls in der bisherigen Weise (bei Bedarf) verwendbar ist das Einlegeblatt zur Sanatio für das Familienstammbuch (vgl. KA 2001, Nr. 107 Anlage 2).
Für Rückfragen steht das Sekretariat Kirchenrecht im Erzbischöflichen Generalvikariat [Ruf: (05251) 125-1924], E-Mail: sekretariat-kirchenrecht@erzbistum-paderborn.de) zur Verfügung.

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1 ↑ [Aktuelles Formular mit Anmerkungstafel: KA 165 [2022] 55-63, Nr. 47).
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2 ↑ [Abgedruckt: G.6.17.]
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3 ↑ [Abgedruckt: G.6.17.]