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Zeitpunkt für Bußandachten

Hinweis

in: KA 122 (1979) 40, Nr. 49

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Aus pastoralen Gründen ist es sehr wünschenswert, dass Bußgottesdienste zu Beginn der Fastenzeit und der Adventszeit in den Gemeinden durchgeführt werden und nicht unmittelbar vor den Festtagen.